Gemäss Beschluss der grossen Kammer vom Dienstag soll der Bundesrat die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung dahingehend anpassen, dass Schädlinge wie die Kirschessigfliege und die Asiatische Hornisse besser bekämpft werden können. Der ursprüngliche Motionstext von Ständerat Peter Hegglin (Mitte/ZG) ging weiter. Er forderte beispielsweise «wirksame Behandlungsmethoden umgehend schweizweit zuzulassen».
Das sei im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen nicht möglich, hielt Kommissionssprecherin Monika Rüegger (SVP/OW) fest. Deshalb halte es die Nationalratskommission für sinnvoller, zuerst die erforderlichen Anpassungen in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung und gegebenenfalls in weiteren Verordnungen vorzunehmen.
Der Nationalrat nahm den Vorstoss in abgeschwächter Form an. Der Bundesrat zeigte sich offen dafür. Darüber muss nun noch einmal der Ständerat entscheiden.
Druck erhöhen
Die zuständige Nationalratskommission habe festgestellt, dass der Bundesrat das Anliegen der Motion grundsätzlich teile und dass entsprechende Arbeiten im Gange seien, sagte Rüegger. Mit der abgeänderten Motion könne der Druck, Fortschritte zu erzielen, erhöht werden.
Der rechtliche Rahmen in Bezug auf die Behandlungsmethoden müsse angepasst werden, damit die Kirschessigfliege und die Asiatische Hornisse wirksamer bekämpft werden könnten. «Die Kommission fragt sich, warum der Bundesrat nicht früher eingegriffen hat», sagte Rüegger.
Gegen Kirschessigfliegen, die Kirschen ungeniessbar machen, gebe es bis heute keine effiziente Behandlungsmethode, und die Lage sei katastrophal, hatte Motionär Hegglin im Ständerat geltend gemacht. Ähnlich sei die Lage bei der Asiatischen Hornisse, die ihre Nester in Baumwipfeln baue. Insektizide gegen diese Tierart seien nur in bewirtschafteten Gebieten erlaubt, aber in Wäldern verboten.