In der Gesamtabstimmung nahm die kleine Kammer am Donnerstag das Gesetz mit 39 zu 0 Stimmen bei zwei Enthaltungen an. Wegen einiger verbliebener Differenzen geht das Geschäft zurück an den Nationalrat.
Mit dem Gesetz werden Marktteilnehmer verpflichtet, der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) Angaben über ihre Transaktionen und Handelsaufträge zu übermitteln. Zudem werden mit dem Erlass Insiderhandel und Marktmanipulation verboten. Die Bestimmungen lehnen sich an jene des Finanzmarktrechts an.
Insgesamt war die Vorlage in der kleinen Kammer wenig umstritten. In einigen wichtigen Punkten wich der Ständerat allerdings vom Beschluss des Nationalrats ab.
Dies betrifft zum einen die Definition von Marktmanipulation. Zum anderen will der Ständerat, dass der Bundesrat innerschweizerische Gaslieferungen, die für den Endverbrauch bestimmt sind und die Grosshandelspreise nicht beeinflussen können, von der Meldepflicht befreien kann.