Die Verteidigung erwirkte den Ausschluss der Öffentlichkeit wegen angeblicher Bedrohungen für den Angeklagten und seine Familienangehörigen. Der Angeklagte behauptet, bis zum Tod von König Abdullah im Jahr 2015 für die saudi-arabische Königsfamilie tätig gewesen zu sein. Der schweizerisch-saudische Doppelbürger soll seitdem in Ungnade gefallen sein.

Der aufgrund dieser besonderen persönlichen Situation gewährte Ausschluss der Öffentlichkeit wurde von der Verteidigung ausgiebig genutzt, um den Angeklagten zu seiner Situation und seinen beruflichen Erfahrungen zu befragen. Wie der andere Angeklagte zuvor erläutert hatte, soll Petrosaudi mit einem der Söhne des Königs gegründet worden sein, um als Investitionsvehikel mit Ländern zu dienen, die dem Königreich wichtig sind.

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