Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit betrug 50 Kilometer pro Stunde, wie die Polizei am Mittwoch in einer Mitteilung schrieb. Als eine Patrouille dem Fahrzeug folgte, ergriff der Fahrer die Flucht.

Aufgrund der Verhältnismässigkeit musste die Polizei die Verfolgung abbrechen. Mithilfe von Drittpersonen konnte sie aber das Fahrzeug auffinden, wie sie weiter schrieb. Der Fahrer hatte sich allerdings bereits entfernt.

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Die Polizei konnte ihn später und nach weiteren Abklärungen anhalten und brachte ihn auf eine Polizeiwache. Er gestand, das Fahrzeug gelenkt zu haben, wie es weiter hiess

Der Minderjährige wird sich vor der Justiz verantworten müssen, unter anderem nach den gesetzlichen Bestimmungen über Raserdelikte.