Weil bei solchen Einsprachen der Journalistenkodex nicht betroffen sei, werde nicht darauf eingegangen. "Um einen Missbrauch zu verhindern, haben wir deshalb für Privatpersonen eine Gebühr ab der dritten Beschwerde im selben Jahr eingeführt", sagte Boos in einem am Samstag veröffentlichten Interview in den "Schaffhauser Nachrichten".
Laut Boos kam es 2021 bei 197 erledigten Beschwerdeverfahren zu 81 verabschiedeten Stellungnahmen sowie 34 gnaz oder teilweise gutgeheissenen Beschwerden. Die Zahl der behandelten Beschwerden und erteilten Rügen bewegt sich stets in einem vergleichbaren Rahmen.
Boos fände es hilfreich, gäbe es ein Qualitätslabel, das Medien und Medienschaffende kennzeichnet, die "echten" Journalismus betrieben. So wäre die Unterscheidbarkeit zwischen Journalismus und Werbung, wie sie etwa beim Native Advertising auftritt, einfacher.
(sda/bar)