Geregelt wird dazu in der Stromversorgungsverordnung, wie viel Erzeugungskapazität in die Gemeinschaft eingebracht werden muss und auf welchen Netzebenen die Teilnehmenden angeschlossen sein dürfen. Laut der Mitteilung des Bundesrates muss der Strom selbst erzeugt werden, und dieser Strom profitiert von einem reduzierten Netznutzungstarif.
Ab 2026 gelten auch Änderungen in der Energieverordnung. Neu müssen Strom-Verteilnetzbetreiber Strom aus Produktionsanlagen abnehmen, und es muss angemessen dafür bezahlt werden. Für Strom aus kleinen Anlagen mit bis zu 150 Kilowatt Leistung wird eine Minimalvergütung eingeführt. Deren Ziel ist, Produzenten vor kurzfristigen Preisschwankungen zu schützen.