Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien - Energie-Mantelerlass genannt und ein Kerngeschäft bei der Umsetzung der Energiewende - kommt langsam auf die parlamentarische Zielgerade. Beim Streitpunkt der Restwassermengen haben sich die Räte geeinigt.

Nur im Ausnahmefall handeln

Ursprünglich wollte der Ständerat, dass der Bundesrat auch zur Erreichung der Produktions- und Importziele die Betreiber von Wasserkraftwerken verpflichten können soll, ihre Stromproduktion befristet zu erhöhen. Gelten würden dann nur noch die minimalen Restwassermengen nach aktuellem Gewässerschutzgesetz.

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Der Nationalrat will weniger Restwasser bei Wasserkraftwerken jedoch nur dann zulassen, wenn ein Strommangel droht. So hatte es der Bundesrat angesichts des drohenden Strommangels im vergangenen Winter vorübergehend bereits gehandhabt. Der Ständerat ist nun damit einverstanden. Der Entscheid fiel mit 30 zu 14 Stimmen.

Bereits früher geeinigt hatten sich die Räte darauf, dass neue Wasserkraftanlagen nicht von vorneherein ausgeschlossen werden sollen, wenn die entstehende Restwasserstrecke durch ein Schutzgebiet von nationaler Bedeutung verlaufen würde. Eine rot-grüne Minderheit wehrte sich vergebens dagegen.

Umstrittene Solarpflicht auf Parkplätzen

Noch nicht einig sind sich die Räte bei der Solarpflicht für Parkplätze. Auto-Abstellflächen im Freien will der Nationalrat im Gegensatz zum Ständerat mit Solarmodulen bedeckt haben, allerdings erst ab einer bestimmten Grösse.

Der Ständerat warnt dagegen vor Eingriffen ins Privateigentum und lehnte die Solarpflicht auf Parkplätzen stillschweigend ab. Energieminister Albert Rösti hielt fest, dass er sich im Nationalrat im Sinne einer ausgewogenen Vorlage für die Lösung des Ständerats einsetzen werde.

Der Energie-Mantelerlass soll noch in der laufenden Session von den Räten verabschiedet werden. Differenzen gibt es beispielsweise noch beim Thema Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten. Die Vorlage geht nun wieder an den Nationalrat.