Geplant war, dass Betriebe mit mehr als drei Hektaren offener Ackerfläche in der Tal- und Hügelzone mindestens 3,5 Prozent der Ackerfläche in diesen Zonen als Biodiversitätsförderfläche (BFF) ausweisen müssen. Die Massnahme hätte eigentlich schon in Kraft sein müssen, wurde aber bereits zwei Mal verschoben.
Und nun soll sie endgültig fallen. Der Ständerat hat am Dienstag eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat mit 25 zu 16 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen. Die Mehrheit seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) befand die Biodiversitätsförderflächen als zu umstritten und für «nicht reif für die Einführung».
Beschlossen worden waren die 3,5 Prozent BFF im Frühjahr 2022 mit Verordnungen, die das Risiko beim Einsatz von Pestiziden vermindern sollten.