Den Rückweisungsantrag hatte Stefan Engler (Mitte/GR) gestellt. Dieser blieb am Schluss noch übrig, weil Martin Schmid (FDP/GR) seinen Rückweisungsantrag mit deutlich mehr Vorgaben an den Bundesrat vor der Abstimmung zurückgezogen hat. Der Ständerat kann die Vorlage damit am Nachmittag im Detail beraten.

Die Kommissionsminderheit um Engler wollte den Entwurf des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit überarbeiten lassen. Im Vordergrund müsse die Sicherstellung der Stromversorgung und nicht die Rettung von Unternehmen stehen. Er sehe noch erhebliches Potenzial, die Vorlage noch verbraucherfreundlicher auszugestalten, so Engler. Nur so lasse sich die Hilfe für die grossen Unternehmen rechtfertigen.

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Der Bundesrat möchte die drei systemkritischen Stromkonzerne Axpo, Alpiq und BKW unter den Schutzschirm stellen. Unternehmen, die auf eine kantonale Liquiditätsunterstützung zählen können, will er dagegen im Wesentlichen vom dringlichen Bundesgesetz ausnehmen. Die BKW will diesen Schirm nicht, die Axpo nur basierend auf Freiwilligkeit.

"Erste weltweite Energiekrise"

Den Anstoss für das dringliche Bundesgesetz gaben extreme Preisausschläge im vergangenen Dezember. Die Strompreise schossen innert weniger Tage um das Acht- bis Neunfache in die Höhe. Alpiq - der nach Umsatz zweitgrösste Stromversorger der Schweiz - ersuchte daraufhin wegen des drohenden Liquiditätsengpasses den Bund vorsorglich um finanzielle Hilfe.

Später zog Alpiq das Gesuch zurück, weil die Aktionäre dem Konzern Mittel zur Verfügung stellten. Durch den Krieg in der Ukraine hat sich die Situation, was die Preisausschläge im Stromhandel angeht, in der Zwischenzeit weiter verschärft.

Energieministerin Simonetta Sommaruga sprach im Rat von einer "ersten weltweiten Energiekrise". Eine Regierung habe in solchen Situationen zu handeln und vorzusorgen. Die Sicherstellung der Stromversorgung auch in aussergewöhnlichen Zeiten habe allergrösste Bedeutung.

Das dringliche Bundesgesetz soll nach dem Willen des Bundesrats befristet bis 2026 gelten.