Diese soll an einer ausserordentlichen Generalversammlung am 26. November beschlossen werden soll.
Das von Roche gewählte Vorgehen, die von Konkurrentin Novartis zurückgekauften Aktien zu vernichten, sei nicht im Interesse der Minderheitsaktionäre, schreibt Ethos in einer Mitteilung am Montag.
Novartis hat bisher rund ein Drittel oder 53,3 Millionen Inhaberaktien von Roche gehalten.
Das Vorgehen sei nicht vorteilhaft für die Kleinaktionäre, weil dadurch die Stimmrechte des bisherigen Mehrheitsaktionärs auf 67,5 von derzeit 50,1 Prozent stiegen, ohne dass dieser irgendeine Investition tätigen müsse. Der Aktionärspool werde damit die Schwelle von zwei Dritteln der Stimmrechte überschreiten und könne damit an der Generalversammlung sämtliche Anträge absegnen. Dagegen besässen die Inhaber von Genussscheinen und die anderen Inhaberaktionäre zwar über 90 Prozent der Marktkapitalisierung, aber nur 24,9 Prozent der Stimmrechte.
Zudem soll die Transaktion vollständig durch die Emission von Anleihen finanziert werden. Ethos stelle die Fähigkeit von Roche, weiterhin in die Zukunft zu investieren, insbesondere in Forschung und Entwicklung, nicht in Frage. Dennoch sei Ethos der Ansicht, dass es nicht im Interesse aller Anspruchsgruppen ist, 19 Milliarden Franken Schulden aufzunehmen, nur um Kapital zu vernichten.
Zudem entsprächen selektive Aktienrückkäufe nicht den Richtlinien von Ethos, da sie für Minderheitsaktionäre nachteilig seien. Ethos hätte es vorgezogen, wenn die zurückgekauften Aktien wieder auf den Markt gebracht würden. Viele Anleger wären bereit gewesen, ihre Genussscheine in Aktien umzutauschen, die ihnen ein Stimmrecht verliehen hätten.
Diese soll an einer ausserordentlichen Generalversammlung am 26. November beschlossen werden soll.
Das von Roche gewählte Vorgehen, die von Konkurrentin Novartis zurückgekauften Aktien zu vernichten, sei nicht im Interesse der Minderheitsaktionäre, schreibt Ethos in einer Mitteilung am Montag.
Novartis hat bisher rund ein Drittel oder 53,3 Millionen Inhaberaktien von Roche gehalten.
Das Vorgehen sei nicht vorteilhaft für die Kleinaktionäre, weil dadurch die Stimmrechte des bisherigen Mehrheitsaktionärs auf 67,5 von derzeit 50,1 Prozent stiegen, ohne dass dieser irgendeine Investition tätigen müsse. Der Aktionärspool werde damit die Schwelle von zwei Dritteln der Stimmrechte überschreiten und könne damit an der Generalversammlung sämtliche Anträge absegnen. Dagegen besässen die Inhaber von Genussscheinen und die anderen Inhaberaktionäre zwar über 90 Prozent der Marktkapitalisierung, aber nur 24,9 Prozent der Stimmrechte.
Zudem soll die Transaktion vollständig durch die Emission von Anleihen finanziert werden. Ethos stelle die Fähigkeit von Roche, weiterhin in die Zukunft zu investieren, insbesondere in Forschung und Entwicklung, nicht in Frage. Dennoch sei Ethos der Ansicht, dass es nicht im Interesse aller Anspruchsgruppen ist, 19 Milliarden Franken Schulden aufzunehmen, nur um Kapital zu vernichten.
Zudem entsprächen selektive Aktienrückkäufe nicht den Richtlinien von Ethos, da sie für Minderheitsaktionäre nachteilig seien. Ethos hätte es vorgezogen, wenn die zurückgekauften Aktien wieder auf den Markt gebracht würden. Viele Anleger wären bereit gewesen, ihre Genussscheine in Aktien umzutauschen, die ihnen ein Stimmrecht verliehen hätten.