Der Entscheid in der Immunitätskommission des Nationalrats (IK-N) fiel mit 5 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung, wie Kommissionspräsidentin Aline Trede (Grüne/BE) vor den Medien in Bern sagte. Voraussichtlich an ihrer nächsten ordentlichen Sitzung vom 30. Juni und 1. Juli entscheidet die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) über den Fall.
Die Aufhebung der relativen Immunität von Köppel wäre eine Premiere: Noch nie hoben die Parlamentskommissionen die Immunität eines amtierenden Ratsmitglieds auf. Überraschend wäre der Entscheid dennoch nicht. Köppel hatte in den vergangenen Wochen betont, dass er freiwillig auf seine parlamentarische Immunität verzichten wolle. Dies ist faktisch aber nicht möglich.
Damit die Bundesanwaltschaft rasch untersuchen kann, ob Köppel eine Amtsgeheimnisverletzung begangen hat, braucht es also noch das grüne Licht der Ständeratskommission. Dabei geht es um die Frage, ob Köppel auf seinem Videokanal "Weltwoche Daily" Informationen aus vertraulichen Kommissionsunterlagen öffentlich gemacht und damit das Amtsgeheimnis verletzt hat. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hatte deswegen Strafanzeige gegen ihr Mitglied eingereicht.
Bericht über Razzia in Moskau
Die Bundesanwaltschaft sieht inzwischen einen hinreichenden Tatverdacht wegen Amtsgeheimnisverletzung. Deshalb ersuchte sie die Parlamentskommissionen um die Aufhebung von Köppels Immunität. Der SVP-Parlamentarier habe gewisse Passagen aus vertraulichen Unterlagen der APK-N "weitestgehend deckungsgleich" in seiner Sendung wiedergegeben.
Köppel hatte am 24. März auf "Weltwoche Daily" von einer Durchsuchung bei der lokalen Tochterfirma des Schweizer Uhrenherstellers Audemars Piguet in Moskau am 22. März berichtet. Dabei habe der russische Inlandgeheimdienst FSB wegen angeblicher Zollvergehen Uhren im Wert von mehreren Millionen Franken beschlagnahmt.
Gemäss einem Bericht des "Blicks" stützte sich Köppel dabei auf eine als vertraulich gekennzeichnete Informationsnotiz des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Gegenüber der Zeitung wies der SVP-Politiker den Vorwurf zurück, das Kommissionsgeheimnis verletzt zu haben.
Über die Razzia bei Audemars Piguet hatte auch die "NZZ am Sonntag" berichtet. Auch sie berief sich auf eine Informationsnotiz des EDA und gab an, drei Quellen hätten unabhängig von den Äusserungen Köppels deren Inhalt bestätigt. Die Bundesanwaltschaft prüft nach eigenen Angaben auch, ob in diesem Zusammenhang eine strafrechtliche Relevanz besteht. Für die Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Verweise sind selten
Neben den allfälligen weiteren strafrechtlichen Abklärungen der Bundesanwaltschaft ist beim Nationalratsbüro auch noch hängig, ob eine allfällige Disziplinarmassnahme gegen Köppel ausgesprochen wird. Noch ist unklar, wann ein Entscheid darüber fällt.
Die fraglichen Bestimmungen im Parlamentsgesetz sehen Disziplinarmassnahmen vor für Fälle, in denen ein Ratsmitglied gegen die Ordnungs- und Verfahrensvorschriften der Räte verstösst. Das kann ein Verweis sein oder, in ganz schweren Fällen und bei einer wiederholten Tat, ein Ausschluss eines Ratsmitglieds bis zu sechs Monate von Kommissionssitzungen. Erhebt der oder die Betroffene Einsprache dagegen, entscheidet der Rat darüber.
Auch wenn es immer wieder zu Verletzungen des Kommissionsgeheimnisses kommt, sind Verweise an Ratsmitglieder selten. 2008 wollte das damalige Ratsbüro gleich vier Nationalräten und einer Nationalrätin einen Verweis erteilen, im Zusammenhang mit der Mörgeli-Mengele-Affäre. Weil sie Einsprache dagegen erhoben, liess der Nationalrat dann aber alle fünf ungeschoren davonkommen.
Anders lag der Fall beim früheren Berner SVP-Nationalrat Hermann Weyeneth von 1996. Er hatte als Mitglied der PUK zur Bundes-Pensionskasse aus einem internen Kommissionsdokument zitiert und damit das Kommissionsgeheimnis verletzt. Laut dem damaligen Ratsbüro akzeptierte Weyeneth diesen Verweis.