Mit der Beihilfe sollten der österreichischen Fluggesellschaft 2020 die Schäden ersetzt werden, die ihr durch die Ausfälle oder die Verschiebung ihrer Flüge aufgrund der Corona-Pandemie entstanden waren. Ryanair hatte bezweifelt, dass die Genehmigung rechtmässig war und klagte vor dem Gericht der Europäischen Union. Dieses hatte die Klage bereits 2021 abgewiesen, der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg bestätigte nun diese Entscheidung.

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AUA laut Gerichtshof stärker betroffen als Ryanair

Ein EU-Staat könne einem einzelnen Unternehmen Beihilfe gewähren, wenn es dafür objektive Gründe gebe und «durch ein aussergewöhnliches Ereignis entstandene Schäden beseitigt werden sollen». Zudem war AUA laut dem Gericht der EU in Österreich wesentlich stärker von Corona-Beschränkungen betroffen als Ryanair, hiess es.

Der Fall ist einer von vielen, in denen Ryanair gegen staatliche Beihilfen für Konkurrenten vorgeht. Bisher hatte die irische Airline in einigen Fällen Erfolg, in anderen aber nicht.