Der Schutzstatus S für Flüchtlinge aus der Ukraine wird vorerst nicht aufgehoben. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch beschlossen. Im Oktober hatten rund 66'000 Personen einen Status S in der Schweiz. Künftig sollen doppelt so viele einer Erwerbsarbeit nachgehen wie heute.

Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine sei nicht absehbar, schreibt der Bundesrat. Der Schutzstatus S werde deshalb nicht vor dem 4. März 2025 aufgehoben.

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Der Status S gilt seit dem 12. März 2022. Der Bundesrat hatte ihn aufgrund des Angriffskriegs von Russland gegen die Ukraine aktiviert. Er dient dem vorübergehenden Schutz für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung. Ende Oktober 2023 hatten rund 66'000 Personen aus der Ukraine einen aktiven Status S in der Schweiz.

40 Prozent sollen arbeiten

Der Status gilt, bis ihn der Bundesrat aufhebt. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Lage in der Ukraine stabilisiert und die schwere allgemeine Gefährdung nicht mehr gegeben ist. Die jüngsten Entwicklungen zeigten jedoch, dass eine solche Stabilisierung weiterhin nicht absehbar sei, schreibt der Bundesrat: «Nach wie vor muss auf dem gesamten Staatsgebiet der Ukraine mit kriegerischen Handlungen gerechnet werden.»

Mit der Verlängerung bis mindestens März 2025 will der Bundesrat Klarheit schaffen für die Schutzsuchenden, aber auch für die Kantone, Gemeinden und Arbeitgeber. Auch die EU-Staaten haben im Oktober beschlossen, den Schutzstatus bis zu diesem Datum zu verlängern.

Die Regierung hat zudem erstmals ein Ziel für die Integration in den Arbeitsmarkt definiert: 40 Prozent der erwerbsfähigen Frauen und Männer mit Status S sollen bis Ende 2024 einer Arbeit nachgehen. Heute sind es rund 20 Prozent. Um dieses Ziel zu erreichen, werden weitere Massnahmen ausgearbeitet.

(sda/gku)