Die «Neue Zürcher Zeitung» hatte darüber berichtet. Der Bundesrat hatte am 18. Mai 2011 die Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien erlassen. Die Schweiz schloss sich damals den Sanktionsmassnahmen an, welche die Europäische Union (EU) gegen Syrien verhängt hatte. Diese wurden aufgrund der gewaltsamen Unterdrückung der Zivilbevölkerung durch die syrischen Streit- und Sicherheitskräfte erlassen.

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Solange die Sanktionen der EU gegenüber Syrien bestehen, könne die Schweiz ihre Sanktionen ebenfalls aufrechterhalten, hiess es beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Die Schweiz verfolge die Situation genau, einschliesslich der Entwicklungen in der EU.

Auf Schweizer Bankkonten liegen vergleichsweise wenige Gelder des Assad-Regimes. Ein Grund dafür ist neben den seit 2011 gültigen Sanktionen auch der Rückzug der Schweizer Banken. Diese hatten sich gemäss dem Zeitungsbericht bereits in den Nullerjahren aus dem einst florierenden Geschäft mit Syrien zurückgezogen.

Sanktionen gegen Assad-Minister

Anfang Woche setzte die Schweiz drei Minister des Assad-Regimes auf die Liste der mit Sanktionen belegten Personen. Ihnen werde vorgeworfen, für die gewalttätige Unterdrückung der Zivilbevölkerung in Syrien mitverantwortlich gewesen zu sein, hiess es weiter. Für sie gelte unter anderem eine Einreisesperre.

Im vergangenen März hatte die Bundesanwaltschaft Rifaat al-Assad, einen Onkel des in Syrien inzwischen gestürzten Bashar al-Assad, wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Er soll für das Massaker in der syrischen Stadt Hama vom Februar 1982 verantwortlich gewesen sein, bei dem zwischen 10'000 und 40'000 Menschen ums Leben kamen.