Ein Russischer Ex-Banker wird wegen der aktuellen politischen Situation doch nicht an sein Heimatland ausgeliefert. Dies geht aus einem Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hervor.
Nun will der Mann für das vorangegangene Verfahren eine Entschädigung.
Die Sache schien im September vergangenen Jahres entschieden: Das Bundesgericht wies eine Beschwerde des Russen ab und hiess dessen Auslieferung an Russland gut.
Zuvor waren auf Geheiss der Schweizer Gerichte zusätzliche Sicherheitsgarantien von Russland verlangt worden. Das Land hatte im April 2016 ein Auslieferungsgesuch gestellt. Es wirft dem Ex-Banker Betrug und Geldwäscherei vor.
Bundesamt für Justiz hat sich nicht zu Kostenfrage geäussert
Im April teilte das Bundesamt für Justiz dem Mann mit, dass die Auslieferung nicht stattfinden könne. Das Amt stellte das Verfahren ein und ordnete an, dass dem Russen die von ihm bezahlte Kaution und seine Identitätspapiere zurückgegeben werden.
Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hervor.
Weil sich das Bundesamt für Justiz in seinem Entscheid nicht zur Kostenfrage äusserte, gelangte der Ex-Banker an die Beschwerdekammer.
Gleichzeitig verlangte er vom Bundesamt eine Frist von 30 Tagen, um seine Forderung zu beziffern.
Weil das Amt auf das Schreiben des Russen reagiert hat und die Sache prüfen will, hat das Bundesstrafgericht die Beschwerde des Mannes abgeschrieben.
(SDA/bsc)