Das neue Regelwerk soll dazu führen, dass multinationale Unternehmen mit einem Umsatz von jährlich 750 Millionen Euro oder mehr unabhängig von ihrem Sitz mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Ziel ist es dabei, schädlichen Steuerwettbewerb und die Verlagerung von Unternehmensgewinnen in Steueroasen zu verhindern. Nach EU-Angaben haben sich mittlerweile rund 140 Länder und Gebiete dem Vorhaben angeschlossen.
Auch die Schweiz macht mit. Sie besteuert grosse international tätige Unternehmen ab dem Steuerjahr 2024 mit einem Satz von mindestens 15 Prozent. Der Bundesrat setzte die von der OECD und den 19 wichtigsten Industrie- und Schwellenstaaten (G20) vereinbarte Mindeststeuer mit einer Verordnungsänderung um.
Ein Gesetz wird später auf dem ordentlichen Weg erlassen. Betroffen von der Mindeststeuer sind rund ein Prozent der in der Schweiz tätigen Unternehmen. Der Bundesrat schätzt, dass die neue OECD-Mindeststeuer zwischen einer und 2,5 Milliarden Franken in die Kassen spülen wird. Davon entfallen 75 Prozent, das heisst rund 800 Millionen bis 2 Milliarden Franken, auf die Kantone und 25 Prozent, das heisst rund 250 bis 650 Millionen Franken, auf den Bund.
220 Milliarden Dollar zusätzliche Einnahmen
EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni teilte am Montag mit, die Reform habe das Potenzial, jährlich zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von 220 Milliarden US-Dollar zu generieren. Dies könne Ländern überall auf der Welt helfen, unbedingt erforderliche Investitionen und hochwertige öffentliche Dienste zu finanzieren.
Auf das Grossprojekt einer internationalen Steuerreform hatten sich die EU und die USA 2021 zusammen mit zahlreichen anderen Ländern geeinigt. Der zweite Teil, eine Neuregelung für grosse Digitalkonzerne, lässt allerdings noch auf sich warten. Mit ihr soll auf internationaler Ebene geregelt werden, wie die Besteuerungsrechte an den Gewinnen der grössten und rentabelsten multinationalen Unternehmen zwischen den Ländern verteilt werden.
Damit könnte laut EU den sich wandelnden Geschäftsmodellen Rechnung getragen werden - so zum Beispiel der Tatsache, dass Digitalkonzerne etwa durch Internetverkäufe an einem Ort tätig sein können, ohne dort auch physisch präsent zu sein. Nach der bisherigen Gesetzgebung werden hier dann kaum Steuern fällig.