So könnten die Stagiaires und die jungen Berufsleute ihre Kompetenzen in ihrem Studien- oder Berufsbereich erweitern und ihre Fachkenntnisse vertiefen, teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Freitag mit. Das Abkommen tritt Ende November in Kraft und gilt für Schweizer Staatsangehörige zwischen 18 und 35 Jahren. Es ersetzt eine Vereinbarung von 1980.

Die Teilnehmenden müssen sich laut SEM entweder in Ausbildung befinden oder über einen Berufs- oder Hochschulabschluss verfügen. Auch Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kommen für einen Austausch infrage, sofern eine gewisse Berufserfahrung nachgewiesen werden kann.

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Die Teilnehmenden aus beiden Ländern erhalten eine auf zwölf Monate befristete Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung, die um sechs Monate verlängert werden kann, hiess es weiter.

Solche Stagiaire-Abkommen hat die Schweiz auch mit anderen Ländern abgeschlossen, darunter Argentinien, Japan, Südafrika und Indonesien. Seit dem ersten Stagiaire-Abkommen aus dem Jahr 1936 haben rund 40'000 Schweizerinnen und Schweizer ein Berufspraktikum im Ausland absolviert, schrieb das SEM. Gut 58'000 ausländische Stagiaires haben die Schweizer Arbeitswelt kennengelernt.