Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat in Absprache mit der Zulassungsbehörde Swissmedic eine sogenannte Allgemeinverfügung für die Verwendung des Impfstoffes erlassen. So steht es in einer Mitteilung des BLV vom Donnerstag.
Die Verfügung wurde erlassen, weil laut der Mitteilung das Handeln dringend ist und die Seuche in vielen Tierhaltungen aufgetreten ist. Die Impfung sei nach heutigem Stand die beste Möglichkeit, um Verlusten vorzubeugen. Sie wird empfohlen, ist aber freiwillig und muss von den Tierhalterinnen und -haltern bezahlt werden.
Geimpft werden kann gegen den besonders für Schafe sehr schädlichen Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit (BTV-3).