Die SIX Exchange Regulation verhängt eine Geldbusse gegen Swissquote. Die Online-Bank habe die Vorschriften zur Ad hoc-Publizität fahrlässig verletzt. Swissquote habe auf die Ergreifung eines Rechtsmittels verzichtet, damit sei der Entscheid rechtskräftig.
Entsprechend habe die Sanktionskommission der SIX eine Busse in Höhe von 75'000 Franken ausgesprochen, heisst es in einer Mitteilung vom Freitag. Die Untersuchung war am 2. Juni 2022 eröffnet worden.
Auslöser sei die am 16. Juni 2021 veröffentlichte Ad hoc-Mitteilung mit dem Titel «Swissquote erwartet dank ausserordentlichem Wachstum ein Rekord-Halbjahresergebnis» gewesen. Aufgrund eines technischen Problems und menschlichen Fehlers habe die Verbreitung nicht den Vorgaben entsprochen.
Ursprünglich 125'000 Franken Busse gegen Swissquote gefordert
Die Sanktionskommission habe in ihrem Entscheid befunden, dass Swissquote nicht in dem angenommenen Ausmass gegen die Vorschriften verstossen habe, ergänzt Swissquote in einer eigenen Mitteilung. Daher sei die ursprünglich beantragte Höhe der Busse von 125'000 auf 75'000 Franken gemindert worden.
Insbesondere sei festgestellt worden, dass die Medienmitteilung an ein breites Publikum verschickt worden sei. Zudem habe die Sanktionskommission darauf hingewiesen, dass sie nicht nachvollziehen könne, weshalb die SIX Exchange Regulation nach dem Vorfall und der Einleitung der Voruntersuchung fast ein Jahr benötigt habe, um die formelle Untersuchung zu eröffnen.
(awp/gku)