Der Ständerat nimmt einen zweiten Anlauf und debattiert am Dienstag die neu aufgelegte Agrarpolitik nach 2022 (AP22+). Die Vorlage soll der Landwirtschaft den Weg in die Zukunft weisen.
Vor fast zwei Jahren hatte das Parlament die Vorlage auf Eis gelegt und dabei eine Langzeitperspektive verlangt, die auch Themen wie Ernährungssicherheit und Lebensmittelverschwendung beinhalten sollte.
Der Bundesrat legte diesen Bericht im Sommer vor. Er skizziert darin den Weg der Land- und Ernährungswirtschaft bis 2050. Einbezogen hat er die gesamte Wertschöpfungskette, vom Bauernbetrieb über Zwischenhandel und Verarbeitung bis auf den Teller. Er will Nachhaltigkeit und einen gegenüber heute höheren Beitrag an die Ernährungssicherheit.
Bei der Veröffentlichung des Berichtes empfahl der Bundesrat dem Parlament, die sistierte Agrarpolitik-Vorlage nun zu behandeln - mit Anpassungen. Weil für mehr Gewässerschutz bereits Massnahmen beschlossen sind, sollen die zunächst dafür geplanten Massnahmen entfallen.
Verzichten will der Bundesrat auch auf eine Anpassung beim ökologischen Leistungsnachweis für Direktzahlungen. Änderungen im bäuerlichen Bodenrecht will der Bundesrat von der AP22+ abkoppeln. Bei beiden Punkten will es die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) gleich halten.
Keine klimapolitischen Ziele im Gesetz
Klimapolitische Ziele will die Mehrheit der WAK-S nicht im Landwirtschaftsgesetz verankern. Solche Ziele seien unterstützenswert, aber auch ohne explizite Verankerung im Landwirtschaftsgesetz verbindlich, hält sie dazu fest. Eine rot-grüne Minderheit möchte solche Ziele festschreiben.
Weiter lehnt die Mehrheit der WAK-S vom Bundesrat beantragte Direktzahlungen für besondere Leistungen im Bereich der Biodiversität und Beiträge an Beratungskosten ab. Sie macht dazu geltend, dass vor allem Beratungsbüros davon profitieren würden.
Einverstanden ist die Kommission hingegen mit der Zusammenlegung von Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsbeiträgen. Sie will aber den Weg, den der Bundesrat vorschlägt, vereinfachen.
Rot-grüne Minderheiten beantragen einen Ausbaupfad für das Tierwohl beziehungsweise einen Absenkpfad für Treibhausgase aus Landwirtschaft und Ernährung. Für beide Anliegen sollen Fristen und Ziele ins Landwirtschaftsgesetz geschrieben werden. Reichen die ergriffenen Massnahmen nicht aus, muss der Bundesrat eingreifen.
Unterstützt wird von der Mehrheit auch die beantragte Regelung für Verfahren zu Pflanzenschutzmitteln. Das Bundesgericht entschied 2018, dass die das Verbandsbeschwerderecht dem WWF Schweiz bei der Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln Parteistellung gewährt und der WWF bei Zulassungen mitreden darf. Diesem Urteil trage der Vorschlag des Bundesrates nun Rechnung, befand die Kommission.
(sda/mth)