Mit der am Dienstag verlangten Prüfung von Sofortmassnahmen zur Rettung des Stahlwerks wurde mittels eines Ordnungsantrags von Damian Müller (FDP/LU) die zuständige Kommission beauftragt.

Mit ihrer Motion verlangte die Solothurner Ständerätin Franziska Roth (SP) ursprünglich die Ergreifung von Sofortmassnahmen durch den Bundesrat, die Unternehmensleitung sowie die Regierung des Kantons Solothurn, um das sich in der Krise befindende Stahlwerk gegebenenfalls mit Notrecht zu retten.

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Die Schweiz verlöre bei einer Schliessung des Stahlwerks sein einziges Werk, welches die entsprechenden metallischen Kreisläufe schliesse, Baustahl herstelle und die Rohstoffe im Inland sichere, so der Motionstext. Stahl Gerlafingen sei für die Schweiz systemrelevant, schrieb Roth.

Dies sieht der Bundesrat anders: Das Stahlwerk sei zwar ein wichtiger Zulieferer der Schweizer Bauindustrie, der Begriff der Systemrelevanz beziehe sich aber auf die gesamte Volkswirtschaft. Er sei nur dann anwendbar, wenn der Ausfall eines Unternehmens mindestens zu einer schweren Rezession führen könnte.

Im Falle der stahlproduzierenden Unternehmen könne nicht von solchen Risiken gesprochen werden. Die verfassungsmässigen Voraussetzungen für die Anwendung von Notrecht seien somit nicht erfüllt.

Laut dem Unternehmen betrifft die Schliessung einer der beiden Produktionslinien maximal 95 Arbeitsplätze. Die Massnahmen seien aufgrund des «verzerrten Wettbewerb» im europäischen Stahlmarkt unumgänglich, teilte Stahl Gerlafingen Ende März mit. Das Unternehmen sehe sich seit Mitte 2023 «faktisch mit einem Importverbot der EU konfrontiert». Dies betreffe vor allem den Export von sogenanntem Breitflachstahl.