Konkret sollen die Standortgemeinden den Windparkprojekten bereits zugestimmt haben und die kantonalen Kompetenzen respektiert werden. Die beschleunigten Verfahren dürfen nur angewendet werden, wenn die Gemeinden der Anlage bereits im Rahmen der Nutzungsplanung zugestimmt haben.

Diese von der zuständigen Ständeratskommission beantragten Änderungen an der Vorlage des Nationalrats nahm das Plenum am Donnerstag oppositionslos an. Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.

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Grundsätzlichen Widerstand gegen die Windkraftoffensive gab es im Ständerat nicht. Besonders in den Wintermonaten könne die Windenergie einen wertvollen Beitrag zur Stromversorgung leisten, so der Tenor.