Mit 28 zu 9 Stimmen und mit 4 Enthaltungen stellte sich die kleine Kammer am Mittwoch hinter das Unternehmensentlastungsgesetz (UEG). Unter anderem sollen elektronische Behördenleistungen für Unternehmen über die zentrale Plattform Easygov und einen einzigen Account zugänglich werden.

Das Gesetz schreibt weiter vor, dass die Bundesverwaltung beim Ausarbeiten von Erlassen die einmaligen und wiederkehrenden Kosten schätzen muss, die für Unternehmen durch die Vorschrift entstehen. Diese Schätzung muss im Antrag des Bundesrates ausgewiesen sein. Sie sollen dem Nutzen des Erlasses gegenübergestellt werden.

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Umstritten war im Ständerat, ob eine unabhängige Prüfstelle die Plausibilität der Regulierungskostenschätzungen kontrollieren soll. Die Mehrheit war dagegen und setzte sich klar durch.