Stattdessen sollen die Anbieter von Pornoseiten verpflichtet werden, die Erziehungsberechtigten auf mögliche Schutzmassnahmen aufmerksam zu machen. Entsprechend beantragt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) ihrem Rat mit 11 zu 1 Stimme bei einer Enthaltung, einem abgeänderten Motionstext zuzustimmen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

Im August 2022 hatte die Ständeratskommission noch anders entschieden. Damals beantragte sie ihrem Rat ohne Gegenstimme die Motion von Nationalrat Niklaus-Samuel Gugger (EVP/ZH) anzunehmen. Die im Motionstext vorgeschlagene Textsperre bezeichnete die KVF-S als "prüfenswert". Gleichzeitig wies sie aber auch darauf hin, dass andere technische Lösungen in Betracht gezogen werden sollten.

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Nach Anhörungen und auf Grund eines Mitberichts der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) kam die KVF-S nun zum Schluss, dass eine technische Zugangssperre nicht weiterverfolgt werden soll. Auch der Bundesrat betrachtet dieses Instrument nicht als zielführend, wie er in seiner ablehnenden Antwort zur Motion schrieb. Netzsperren könnten leicht umgangen werden.

Netzsperren gelten derzeit nur gegen in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele. Gleichzeitig wird den Spielenden der Zugang zu in der Schweiz bewilligten Geldspielen erlaubt. Sie sollen nicht vom Spielen grundsätzlich abgehalten werden, sondern sie sollen die legalen Angebote in der Schweiz nutzen.