Gegen Peter Marti, den Sonderermittler im Fall des Lecks in der Crypto-Affäre des Bundes, darf ein Strafverfahren durchgeführt werden. Die Generalsekretärin des Justiz- und Polizeidepartements hat am Dienstag die dafür nötige beamtenrechtliche Ermächtigung erteilt.
Marti war im Januar 2021 von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) als ausserordentlicher Staatsanwalt eingesetzt worden, um eine mögliche Verletzung des Amtsgeheimnisses im Zusammenhang mit der Crypto-Affäre zu prüfen. Im September wurde bekannt, dass gegen Marti eine Strafanzeige eingereicht worden war.
Geführt wird ein Verfahren gegen Marti von Stephan Zimmerli. Er hatte als ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes im Auftrag der AB-BA die Vorwürfe gegenüber Marti untersucht.
Kein Hinweis auf Schuld oder Unschuld
Die Ermächtigung für das Führen eines Strafverfahrens wie im Fall von Marti muss grundsätzlich erteilt werden, wie das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) schrieb. Dies sei auch dann der Fall, wenn die Wahrscheinlichkeit gering sei, dass ein Tatbestand erfüllt sei.
Verweigert werden kann die Ermächtigung nur unter bestimmten Voraussetzungen. Diese sind erfüllt, wenn offensichtlich keine strafbare Handlung vorliegt, wenn es sich um einen leichten Fall handelt und wenn die Person, gegen die sich die Anzeige richtet, bereits auf angemessene Weise disziplinarisch bestraft worden ist.
Die Ermächtigung zur Strafverfolgung sei kein Hinweis auf Schuld oder Unschuld einer Person, stellte das EJPD in seiner Mitteilung klar. Dies habe allein die Strafverfolgungsbehörde zu prüfen.
Medien deckten die Affäre vor zwei Jahren auf
Die Affäre um die Crypto AG nahm 2020 ihren Lauf. Medien-Recherchen deckten damals auf, dass der deutsche Bundesnachrichtendienst und der US-Auslandsgeheimdienst CIA die Zuger Firma, die Chiffriergeräte zur Verschlüsselung geheimer Kommunikation herstellte, in den 1970er-Jahren verdeckt gekauft hatten. Dadurch sollen rund 130 Staaten insbesondere in der muslimischen Welt und in Lateinamerika abgehört worden sein.
Peter Marti wurde Anfang 2021 eingesetzt, um mögliche Verletzungen des Amtsgeheimnisses zu prüfen. Er ist ehemaliger Präsident der ersten Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich. Vor seiner Tätigkeit als Richter war Marti während rund zwanzig Jahren als Bezirksanwalt tätig.
(sda/mth)