Auch die auf Anfang 2024 angehobene Mehrwertsteuer soll nicht an die Privatkundinnen und -kunden weitergegeben werden, so Aeschlimann im Interview mit der «SonntagsZeitung». Das Preismoratorium gelte für die aktuellen Blue-Mobile-Angebote, Internet-, TV- und Festnetz-Abos sowie für alle Zweit- und Drittmarken und Kunden mit Grundversorgungsprodukten.
Vereinzelte Anpassungen wie etwa bei Zusatzdiensten oder bei Fernsehpaketen im Sportbereich seien jedoch möglich, sagte Aeschlimann. Die neue Klausel in den angepassten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die der Swisscom erlaubt, Preise infolge der Teuerung einseitig anzupassen, beträfen zudem nur Kunden mit einer Mindestvertragsdauer.
Die Teuerung habe bei der Swisscom in diesem Jahr Mehrkosten von 50 Millionen Franken verursacht, so Aeschlimann. «Treiber sind die Löhne, Energietarife und Einkaufspreise für Endgeräte und Materialien.»