Die Landesregierung passte an ihrer Sitzung am Freitag die entsprechenden Verordnungsentwürfe an, wie er mitteilte. Grundlage waren die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Thema.
Der Spareffekt einer tieferen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen wäre nur minimal gewesen, begründete der Bundesrat den entsprechenden Entscheid. Dies, weil der Anteil an Elektroautos bislang nicht sehr gross sei. Aus umweltpolitischen Überlegungen verzichte man zudem auf die ursprünglich vorgesehene Einschränkung der Elektromobilität, sollte eine Mangellage eintreten.
Ganz vom Tisch ist eine tiefere Höchstgeschwindigkeit nicht. Der Bundesrat behält sich vor, die Massnahme anzuwenden, sollte es gleichzeitig einen Strom- und einen Treibstoffmangel geben.