Der Tessiner Grosse Rat stimmte der Gesetzesänderung mit 52 Ja- zu 13-Nein-Stimmen bei neun Enthaltungen zu. Der Annahme ging lediglich eine kurze Debatte voraus.

Hintergrund der Massnahme ist eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Der am 1. Juli in Kraft getretene neue Artikel 55b erlaubt den Kantonen, ein Moratorium für die Erteilung neuer Betriebsbewilligungen an Spitexorganisationen einzuführen.

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