Grund für die Abschussfreigabe seien die nicht auf «vernünftige Art» durchsetzbaren Massnahmen auf der Alp Nimi und der Alp Mergozzo.
Der Abschuss des betreffenden Wolfs ist nur innerhalb eines vom Tessiner Amt für Jagd und Fischerei festgelegten Perimeters erlaubt, wie die Tessiner Regierung festhält.