Das bedeutet, dass Bytedance sich an schärfere Regeln zugunsten der Nutzerinnen und Nutzer halten muss, es gelten die neuen Regeln des Gesetzes für digitale Märkte (DMA). Die EU-Kommission hatte Bytedance im September auf die Liste gesetzt, auf der auch andere grosse Unternehmen stehen.
Bytedance klagte gegen diesen Beschluss. Ein Antrag, ihn vorläufig auszusetzen, scheiterte im Februar - nun wurde vom EU-Gericht auch die Klage an sich zurückgewiesen.