Die UBS Frankreich hat im Steuerstreit die vom französischen Kassationsgerichtshof verhängte Busse von 1,875 Millionen Euro bezahlt. Während die UBS AG gegen den Entscheid des Gerichtshofs im Steuerstreit Ende Jahr Berufung gegen die Verurteilung zu einer Zahlung von rund 1,8 Milliarden Euro eingelegt hatte, hatte die französische Tochter ihrerseits auf eine Berufung verzichtet.
Die Busse der UBS Frankreich sei bezahlt worden, heisst es in einem von der UBS auf ihrer Webseite veröffentlichten «Stakeholder Update». Das Kassationsgericht hatte die UBS (France) im Urteil vom 13. Dezember der Beihilfe zur rechtswidrigen Kundenanwerbung für schuldig befunden.
Die französische UBS-Tochter wurde dagegen vom Vorwurf der Beihilfe zur Geldwäscherei von Erträgen aus Steuerbetrug freigesprochen.
Hängig ist damit weiterhin die sehr viel höhere Bussenzahlung von 1,8 Milliarden Euro gegen die Schweizer Grossbank. Die UBS hatte am 20. Dezember 2021 mitgeteilt, gegen den Entscheid des Kassationsgerichtshof Berufung einzulegen.
Im zweitinstanzlichen Urteil hatte das Berufungsgericht die UBS AG der Vorwürfe der «rechtswidrigen Kundenanwerbung und der qualifizierten Geldwäscherei von Erträgen aus Steuerbetrug» für schuldig befunden. Es reduzierte die Busse für die UBS auf 3,75 Millionen Euro, verglichen mit 3,7 Milliarden im erstinstanzlichen Urteil.
Gleichzeitig ordnete es die Einziehung von 1 Milliarde Euro an und sprach dem französischen Staat eine zivilrechtliche Schadenersatzzahlung in Höhe von 800 Millionen Euro zu.
(awp/ske)