Eine ehemalige Mitarbeiterin der UBS wurde zur Whistleblowerin und half den französischen Behörden, auf Schweizer Bankkonten versteckte Kundengelder im Umfang von rund 9,6 Milliarden Euro aufzudecken. Gelohnt hat sich das für sie nicht – bislang. 

Rückendeckung erhielt Stephanie Gibaud, die Veranstaltungen für vermögende Kunden der UBS Frankreich organisierte, letzte Woche, als ein Gerichtsgutachter erklärte, die französischen Steuerbehörden hätten ihren Antrag auf Entschädigung zu Unrecht abgelehnt und sollten ihn erneut prüfen.

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UBS-Whistleblowerin erhielt nur 4500 Euro

Bislang wollten die Behörden sie nicht entschädigen. Zuvor hatte sie 3,5 Millionen Euro für ihre Mühen gefordert, nachdem sie bei den strafrechtlichen Ermittlungen gegen die UBS geholfen hatte. Die Richter hatten ihr 2018 allerdings lediglich 4500 Euro zugesprochen.

Der Gutachter kam zu dem Schluss, ihre Mithilfe habe die strafrechtliche Untersuchung unterstützt und beim Eintreiben von Geldern geholfen. Die UBS wurde letztes Jahr zu einer Strafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro verurteilt. Er sagte nicht, wie viel Gibaud seiner Einschätzung nach bekommen solle.

Gibaud verlor 2012 Job bei Grossbank

«Ich war proaktiv. Ich habe immer getan, was ich konnte, um meinem Land zu helfen», sagte Gibaud den Richtern bei einer Anhörung letzte Woche vor einem Verwaltungsgericht östlich von Paris.

«Dieser Fall hat mir mein ganzes Leben geraubt. Seit meiner Entlassung 2012 habe ich nicht mehr arbeiten können.»

Urteil zu UBS-Whistleblowerin fällt am 7. Juli

Gibauds Anwalt Antoine Reillac ist zuversichtlich, dass diesmal mehr für seine Mandantin herausspringt. Er wies darauf hin, dass UBS Frankreich wegen der Schikanierung Gibauds und eines ehemaligen Managers der UBS, der die strafrechtliche Untersuchung mit ausgelöst hatte, zu einem weiteren Verfahren verdonnert wurde.

«Das Blatt wendet sich wirklich», sagte Reillac letzte Woche vor Gericht. Er fügte hinzu, dass mehrere Whistleblower «im Stich gelassen» worden seien, obwohl sie die treibende Kraft hinter den jüngsten Enthüllungen wie dem Luxleaks-Skandal waren.

Hierbei geht es um geheime Steuervereinbarungen zwischen Luxemburg und multinationalen Unternehmen. Das Urteil wird am 7. Juli erwartet.

(Bloomberg/bsc)