Der Bundesrat entschied am Mittwoch, fast alle neuen Massnahmen, welche die EU am vergangenen Freitag gegenüber Russland und Belarus verabschiedet hatte, zu übernehmen. Nach Angaben des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) betreffen die neuen Sanktionen Güter und Finanzen.
Importverbot für Kohle
Etwa sind es ein Importverbot für Kohle sowie für weitere Güter, die Russland wichtige Einnahmen bringen. Das WBF nennt unter anderem Holz, Zement, Meeresfrüchte und Wodka. Weiter kommt ein Exportverbot für Kerosin und andere Güter hinz, die besonders zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen können. Gemeint sind etwa Industrieroboter und gewisse Chemikalien.
Ebenso beschloss die EU Verbote im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge, neue Finanzsanktionen - insbesondere im Hinblick auf Trusts. Die finanzielle Unterstützung russischer öffentlicher Einrichtungen wird untersagt.
Nicht übernehmen will der Bundesrat hingegen die von der EU ins Paket aufgenommenen Transportverbote. Sie betreffen Warentransporte durch russische oder belarussische Unternehmen auf EU-Gebiet. Russische Schiffe dürfen keine europäischen Häfen mehr anlaufen. Auf Grund der geografischen Lage der Schweiz sei es nicht nötig, diese Verbote zu übernehmen, schrieb das WBF zur Begründung.
Die Anpassungen in den Verordnungen über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine und über Massnahmen gegenüber Belarus werden vom WBF nun entsprechend angepasst.
Zwei Töchter von Putin auf der Liste
Sanktionen gegenüber mehr als 200 weiteren Personen und Organisationen treten hingegen am Mittwoch um 18.00 Uhr in Kraft. Die Sanktionsliste der Schweiz entspreche damit vollständig jener der EU, schreibt das WBF dazu.
Finanz- und Reisesanktionen gelten neu auch für zwei Töchter des russischen Präsidenten Wladimir Putin. Bei den über 200 neu Sanktionierten handelt es sich um Personen aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kommunikation/Propaganda und Militär sowie Oligarchenkreise und deren Familienmitglieder.