Vom 1. April 2024 an müssen neue Fahrzeuge in der Schweiz mit einem Unfall-Datenschreiber und neuen Fahrassistenz-Systemen ausgerüstet sein. Das hat der Bundesrat am Freitag entschieden und mehrere Verordnungen angepasst, im Einklang mit Bestimmungen in der EU.
Der Bundesrat will sicherstellen, dass neue Fahrzeuge über die aktuellsten Sicherheitssysteme verfügen. Die vorgeschriebenen Fahrassistenz-Systeme dienen zum Beispiel zum Warnen vor Müdigkeit und vor Ablenkungen, aber auch für automatische Notbremsungen bei Gefahren. Sie helfen aber auch beim Rückwärtsfahren und Abbiegen.
Persönliche Daten blieben geschützt, hält der Bundesrat in seiner Mitteilung fest. Die Verordnungsänderungen seien mit dem Schweizer Datenschutzgesetz abgestimmt.
Verbesserte Karosserie-Elemente
Ebenfalls ab 1. April vorgeschriebene verbesserte Karosserie-Elemente sollen dafür sorgen, dass bei Unfällen der Aufprall weniger hart ist. Das soll Fussgänger und Velofahrer besser schützen.
Chauffeure von Lastwagen und Bussen müssen zudem ein besseres Sichtfeld haben, damit sie sehen können, ob direkt neben oder vor ihrem Fahrzeug jemand steht. Reisecars und Busse müssen zudem in Sachen Überrollschutz und Brandschutz höhere Anforderungen erfüllen.
Weitere vom Bundesrat beschlossene Verordnungsanpassungen haben die kantonalen Vollzugsbehörden oder von Branchenorganisationen vorgeschlagen. Es sind zum Beispiel Erleichterungen beim Umbau auf Elektroantrieb oder Erleichterungen bei der Nachprüfung von nicht vom Hersteller genehmigten Zubehörfelgen.
(sda/gku)