Nach drei Jahren an Verhandlungen sagte die Vorsitzende des Ausschusses zur Ausarbeitung des Abkommens, die algerische Diplomatin Faouzia Boumaiza Mebarki: «Ich betrachte die Dokumente (...) als angenommen.»
Das Abkommen wird nun der Generalversammlung zur formellen Annahme vorgelegt. Es soll in Kraft treten, wenn es von 40 Staaten ratifiziert wurde. Der Ausschuss zur Ausarbeitung des Abkommens war trotz Widerstands aus den USA und aus Europa eingesetzt worden, nachdem Russland im Jahr 2017 einen ersten Vorstoss unternommen hatte.
Das Abkommen zielt darauf ab, Cyberkriminalität «effizienter und effektiver zu verhindern und zu bekämpfen», insbesondere mit Blick auf Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch und Geldwäscherei. Die Gegner des Abkommens - Menschenrechtsaktivisten und grosse Tech-Unternehmen - kritisieren, dass der Geltungsbereich zu weit gefasst sei. Sie fürchten, dass es auf ein globales Überwachungsabkommen hinauslaufen und zur Unterdrückung eingesetzt werden könnte.
Der nun angenommene Text sieht vor, dass ein Mitgliedstaat bei der Untersuchung von Straftaten, die nach nationalem Recht mit mindestens vier Jahren Gefängnis geahndet werden, die Behörden eines anderen Landes um elektronische Beweise bitten kann, die in Verbindung zu dem Verbrechen stehen. Zudem sollen auch Daten einem Internetanbieter angefordert werden können.
Menschenrechtsaktivisten befürchten, dass Staaten, die Homosexualität kriminalisieren, oder Regierungen, die gegen Dissidenten oder Journalisten vorgehen, dies ausnutzen könnten.