Bei vier anderen Hosen, deren Streifen-Design Adidas ebenfalls beanstandet hatte, wies das Gericht am Dienstag die Markenrechts-Klage zurück und änderte damit ein Urteil der Vorinstanz. Bei diesen Hosen sah das Oberlandesgericht anders als das Landgericht Düsseldorf ausreichend Unterschiede zum Adidas-Design. «Nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen ist zu untersagen», teilte das Gericht mit. Das Urteil ist rechtskräftig.
Bei den fünf Hosen hatte Adidas 2022 seinen Markenschutz verletzt gesehen und geklagt. Das Landgericht Düsseldorf untersagte Nike daraufhin per Beschluss, die Hosen in Deutschland anzubieten. Die US-Firma legte Widerspruch ein. Im September 2023 bestätigte das Landgericht die Entscheidung, woraufhin Nike in Berufung ging.
(Az. I-20 U 120/23)