Das teilte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) am Freitag mit. Infolge einer Beschwerde von TeleBielingue hatte das Bundesverwaltungsgericht den Fall an das Uvek zurückgewiesen. Das Gericht beurteilte die Gesuche als weitgehend gleichwertig.
Nun kam die Behörde zum Schluss, dass Canal B die Medienvielfalt der Region stärker bereichere. Bei gleichwertigen Bewerbungen wird laut Radio- und Fernsehgesetz jene bevorzugt, die dieses Kriterium erfüllt. Canal B sei zudem strukturell unabhängiger als die bisherige Konzessionärin, die der Gassmann-Gruppe angehört, und schneide auch bei den inhaltlichen Kriterien leicht besser ab.
Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden.