Bestimmte Wasserkraftwerke sollen zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 30. April 2023 mehr Wasser für die Stromproduktion zur Verfügung haben. Sie müssen also temporär weniger Wasser abfliessen lassen. Die Mindest-Restwassermenge bleibt aber in Kraft.

Das hat der Bundesrat am Freitag entschieden. Anfang September hatte Energieministerin Simonetta Sommaruga entsprechende Pläne skizziert. Bei der zeitlich befristeten Erhöhung der Stromproduktion dürfen die Wasserkraftbetreiber aber die gesetzlich festgelegte Mindest-Restwassermenge nicht unterschreiten.

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Anwenden sollen die Regelung Wasserkraftwerke, die nach 1992 eine neue Nutzungskonzession erhalten haben und aus ökologischen Gründen höhere Restwassermengen abgeben als die gesetzlich minimal erforderlichen Mengen, wie der Bundesrat schreibt. Von den insgesamt rund 1500 Wasserkraftwerken in der Schweiz betrifft die Regelung damit rund 45 Anlagen.

Der Bundesrat rechnet dank dieser Massnahme mit einer Zunahme der Stromproduktion von maximal 150 Gigawattstunden. Dies entspricht etwa der jährlichen Stromproduktion eines Aare-Flusskraftwerks, respektive etwas weniger als einen Drittel der vom Bundesrat beschlossenen Wasserkraftreserve für den kommenden Winter in den Schweizer Stauseen.

Da die Restwasserreduktion zeitlich auf sieben Monate beschränkt ist, stuft der Bundesrat die Auswirkungen auf die Umwelt als vertretbar und im Vergleich zum volkswirtschaftlichen Nutzen als verhältnismässig ein, wie es in der Mitteilung der Regierung weiter heisst. Es sei insbesondere mit einer temporären Einschränkung der Fischwanderung zu rechnen. Das könne die Fortpflanzung des Fischbestandes 2023 erschweren.

(SDA)