Die Staatsanwaltschaft des Südbezirks von New York habe festgehalten, dass die Bank in den letzten drei Jahren ihren Verpflichtungen aus dem DPA vollumfänglich nachgekommen sei, so die Mitteilung weiter. Entsprechend habe die Behörde dem Gericht beantragt, die noch hängige Anklage abzuweisen. Das zuständige US-Gericht in New York habe diesen Antrag bewilligt.
Ein DPA ist ein Verfahren, mit dem Aufschub von einer Strafverfolgung gewährt wird - wobei eine "Probezeit" gilt und häufig eine Zahlung zu leisten ist. Die ZKB hatte sich beim Abschlluss des DPA im Jahr 2018 auf eine Zahlung von 98,5 Millionen US-Dollar geeinigt. Sie hatte damals ausserdem betont, dass sie ihr grenzüberschreitendes Vermögensverwaltungsgeschäft seit 2009 sukzessive angepasst habe und auf eine steuerkonforme Geschäftspolitik setze.
"Wir haben in den letzten drei Jahren eng mit den Behörden zusammengearbeitet und halten alle regulatorischen und gesetzlichen Vorgaben ein; entsprechend erfreut nehmen wir diesen Entscheid zur Kenntnis", liess sich ZKB-CEO Martin Scholl zitieren.