Der Journalist hatte sich auf einen Untersuchungsbericht der ETH gestützt. Im Bericht seien zwar Sätze mit ehrverletzendem Charakter gestanden. Doch der Journalist habe diese aus dem Bericht übernehmen können, begründete der Richter sein Urteil am Dienstag am Bezirksgericht Zürich. Dass er aus dem Bericht selektiv zitierte, gehöre zu einer kritischen Berichterstattung.
Der Bericht sei nicht geheim gewesen, wie die Anklage behauptete, so der Richter weiter. Diesen Beweis seien Staatsanwaltschaft und die ETH schuldig geblieben. Auch vom Vorwurf der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen wurde der Beschuldigte somit freigesprochen.
13'000 Franken Entschädigung
Nicht zur Anwendung könne das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb kommen, sagte der Richter weiter. Dieses betreffe Unternehmer, nicht Angestellte.
Klar nicht beurteilen könne das Gericht, ob der Journalist "Thesenjournalismus" verfolgt oder sich auf die ETH eingeschossen habe. "Das ist nicht Aufgabe eines Strafgerichts", sagte der Richter.
Neben dem Freispruch gibt es für den "Republik"-Journalisten eine Entschädigung für die Anwaltskosten über 13'000 Franken.
Bedingte Geldstrafe gefordert
Unter anderem wurde dem Professor im "Republik"-Artikel zur Last gelegt, Doktoranden ausspioniert und seine Institutsleiterin verbal attackiert zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Geldstrafe von 140 à 120 Franken gefordert. Ausserdem sollte der Journalist eine Busse von 2000 Franken bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.