Der Chef der Deutschen Bank dinierte anlässlich seines 60. Geburtstag im Kanzleramt. Geladen waren Josef Ackermann und Gäste im April 2008 von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Bei Opposition und Medien sorgte das gemütliche Beisammensein von Politik und Wirtschaft für Empörung.
Am diesem Donnerstag beschäftigt sich nun das Berliner Veraltungsgericht mit dem Abend, wie der „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Demnach haben der Verbraucherschützer Thilo Bode und die Anwältin Katja Pink eine Untätigkeitsklage gegen die Bundesrepublik angestrengt. „Das Geburtstagsessen mag nur ein kleiner Anlass gewesen sein, doch es spiegelt perfekt das Staats- und Demokratieverständnis vom Staat als Dienstleister der Wirtschaft wider“, zitiert der „Spiegel“ Bode.
Die beiden Kläger ärgern sich laut dem Magazin über „ständige Kungelei“. Denn das Kanzleramt hat dem Bericht zufolge bisher nur wenige Informationen über den Abend preisgegeben. Kosten seien nicht zu beziffern, es gebe keine Telefon- oder E-Mail-Korrespondenz, Merkels Laudation auf Ackermann sei nicht protokolliert, habe es aus dem Kanzleramt geheissen.
Namen auf der Teilnehmerliste geschwärzt
Und all das, obwohl die Kläger unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu entsprechenden Daten beantragt hatten. Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden.
Merkels Juristen stützen ihre Verschwiegenheit laut „Spiegel“ grösstenteils auf die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach Regierungshandeln in einem Ministerium als geheimniswürdig eingestuft wurde. Doch diese Entscheidung sei im Oktober durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-brandenburg grösstenteils aufgehoben worden.
Nun ist erneut das Verwaltungsbericht am Zug. Mit Spannung wird erwartet, ob danach weitere Informationen über das Geburtstags-Dinner ans Licht kommen – etwa, wer die Teilnehmer sind, deren Namen auf der bisher bekannten Teilnehmerliste geschwärzt sind.
(tno/cms)