Der in Ungnade gefallene FTX-Mitbegründer Sam Bankman-Fried hat angedeutet, dass er sich der Zurückführung in die USA nicht widersetzten wird. Er soll laut «Bloomberg» bei einem Gerichtstermin in der bahamischen Hauptstadt Nassau diesen Montag der Auslieferung zustimmen.
Der ehemalige Geschäftsführer der mittlerweile insolventen Kryptobörse FTX sitzt seit vergangenem Montag auf den Bahamas in Untersuchungshaft. Er ist in der berüchtigten Haftanstalt Fox Hill am Rande von Nassau inhaftiert. Die US-Staatsanwaltschaft in Manhattan hatte die Verhaftung zuvor beantragt. Anschliessend folgte die Anklage, die Bankman-Fried eine Reihe von Straftaten vorwirft, darunter auch Betrug.
Vor Verhaftung gab sich Bankman-Fried «ahnungslos»
Die Zustimmung zu einer Auslieferung in die USA wäre eine bemerkenswerte Kehrtwende: Seine Anwälte erklärten letzte Woche, er wolle sich gegen die Auslieferung wehren. Die mögliche Änderung hängt zum Teil mit der Erwartung zusammen, dass er in den USA gegen Kaution freigelassen werden könnte. Ein Gericht auf den Bahamas verweigerte wegen Fluchtgefahr die Freilassung gegen Kaution.
Vor seiner Verhaftung hatte der 30-Jährige in zahlreichen Interviews nach dem Zusammenbruch von FTX im vergangenen Monat bestritten, wissentlich Betrug begangen oder gegen das Gesetz verstossen zu haben. Vertreter von Bankman-Fried und der US-Staatsanwaltschaft lehnten am Montag eine Stellungnahme gegenüber «Bloomberg» ab.
FTX war einst 32 Milliarden Dollar wert
FTX und zahlreiche mit ihr verbundene Unternehmen meldeten letzten Monat nach drei Jahren frenetischen Wachstums Konkurs an. Auf ihrem Höhepunkt war die Börse 32 Milliarden Dollar wert.
Die Behörden sowohl auf den Bahamas als auch in den USA untersuchen weiterhin die Verwicklung von Bankman-Fried in den Zusammenbruch von FTX im vergangenen Monat. Der Hauptsitz des Unternehmens befand sich auf den Bahamas.
(Bloomberg/mth)
Schweizer kämpft um sein Geld bei FTX
Anhand des Falls eines Schweizer Kunden, der sein Geld der Börse von Sam Bankman-Fried anvertraute, zeigt die «Handelszeitung» auf, wie man sein Geld zurückfordern kann. Die Anleitung finden Sie hier.