Ein ehemaliger Anlageberater der UBS soll rund 60 skandinavische Kunden um über zwei Millionen Franken geprellt habe. Statt für fünf Jahre hinter Gitter zu gehen - wie von der Staatsanwaltschaft beantragt-, bleibt der Mann vorläufig in Freiheit. Das Zürcher Bezirksgericht hat die Anklage wegen Unklarheiten an die Staatsanwaltschaft zurückgeschickt.

Im Juli musste sich der 45-jährige Anlageberater wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie Urkundenfälschung vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Der Beschuldigte aus dem Aargau war zwischen Juni 2000 und Mai 2009 als Kundenberater bei der Grossbank UBS tätig und vor allem für skandinavische Klienten zuständig.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Höhere Geldbeträge für sich abgezweigt

Laut Staatsanwaltschaft hatte er mit gefälschten Barbezugsbelegen und unrechtmässigen Transaktionen immer wieder höhere Geldbeträge für sich abgezweigt, um damit ein Haus zu bauen und seine Lebensführung zu finanzieren. Der Beschuldigte soll dabei rund 60 Kunden um über 2,1 Millionen Franken geprellt haben. Die UBS machte gar einen Schaden von mindestens 3,5 Millionen Franken geltend. Die Staatsanwaltschaft ging von einem skrupellosen Vorgehen des heute arbeitslosen Anlageberaters aus und verlangte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

«Unwahre Behauptungen»

Der Beschuldigte wies die Vorwürfe zurück und sprach von «unwahren Behauptungen der Anklage». Die Kunden seien über die Geldflüsse nicht nur informiert, sondern auch damit einverstanden gewesen, erklärte er. Er behauptete zudem, dass es auch zu Verfälschungen seitens der UBS gekommen sei. Auf die richterliche Frage, weshalb ihn die Kunden belastet hätten, schob er den Grund dafür auf die Finanzkrise von 2008. Die Klienten hätten damals viel Geld verloren, sagte er. Die Verteidigung forderte einen Freispruch mangels Beweisen.

Anklage zu unklar

Im am Montag publizierten schriftlichen Urteil bemängelt das Gericht nun eine zu unklare Anklage. So sei eine konkrete Vorgehensweise des Beschuldigten bei den Vermögensdelikten in der Anklageschrift nicht umschrieben. Auch der genaue Deliktsbetrag sei unklar. Er schwanke zwischen 1,3 Millionen Franken und 2,1 Millionen Franken, wobei der Beschuldigte Gelder für sechs Millionen Franken zu Lasten und zu Gunsten einzelner Bankkunden verschoben haben soll.

Das Gericht verneinte auch die in der Anklage aufgeführte Geschädigten-Stellung der UBS. Die Grossbank sei nur indirekt geschädigt worden. Den unmittelbaren Schaden hätten die betroffenen Kunden erlitten. Deshalb dürfe die UBS nicht als Privatklägerin auftreten.

Bedingte Geldstrafe in einem Nebenpunkt

Ganz ungeschorenen kam der Ex-UBS-Banker aber nicht davon. So stufte das Gericht einen Nebenpunkt aus dem Privatleben als spruchreif ein und verurteilte ihn wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten zu einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu 30 Franken. Wann die übrigen Vorwürfe wieder vor Gericht komme werden, ist noch unklar.

(sda/ccr)