Eine Million Franken zahlt Giorgio Behr als Wiedergutmachung. Davon erhalten jeweils 150‘000 Franken die Stiftung für das cerebral gelähmte Kind in Bern sowie der Zürcher Verein Hilfe für hirnverletzte Kinder. Weitere 200‘000 Franken gehen an die Schweizer Abteilung von Ashoka, einer Vereinigung, die im Sozialbereich tätige Unternehmer unterstützt. Die restlichen 500‘000 Franken erhält der Bund.

Behr hatte durch seinen überraschenden Einstieg beim Ostschweizer Schleifmittelhersteller Sia Abrasives und den späteren Verkauf seines Aktienpakets insgesamt rund 36 Millionen Franken Gewinn erzielt.

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Dass Behr sich mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) auf eine Zahlung von einer Million Franken einigen konnte, um "begangenes Unrecht" auszugleichen, deutet darauf hin, dass das EFD nicht davon ausging, Behr Vorsatz nachzuweisen bei der Verletzung von Meldeschwellen beim Aktienbesitz. Behr hatte im April 2008 auf einen Schlag eine Beteiligung von 21,8 Prozent gemeldet. Vielmehr dürfte das EFD sich an der fahrlässigen Verletzung dieser Pflicht orientiert haben. Die gesetzliche Höchststrafe hierfür liegt bei einer Million Franken.

Mehr dazu in der BILANZ 11/2011 vom 3. Juni 2011.