Die dritte Covid-Impfung liegt bei vielen Personen in der Schweiz schon länger zurück. Doch für Ferien braucht es je nach Zielort eine aktuelle Impfung. Das ist nun kein Problem mehr: Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, den Zugang zu nicht medizinisch notwendigen Booster-Impfungen zu ermöglichen.

Doch das kostet: Wer sich nicht aus medizinischen Gründen, sondern beispielsweise wegen einer Reise ins Ausland eine zusätzliche Auffrischimpfung holen will, muss diese selber bezahlen. Der Preis der Impfung werde von den Kantonen und den Impfstellen festgesetzt, heisst es vonseiten des Bundes. Wo und von wem man sich impfen lassen kann, bestimmen die Kantone.

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Auch Gelbfieber-Impfung zahlen Reisende selber

Dass Covid-19-Impfungen vor Reisen von den Reisenden bezahlt werden müssen, entspricht laut Bundesrat der gängigen Praxis. Er nennt als Beispiel die in zahlreichen Ländern für die Einreise erforderliche Gelbfieber-Impfung. Auch diese müssten die Reisenden selbst bezahlen.

Die Impfung - in der Regel ein zweiter Booster nach Grundimpfung und erster Auffrischimpfung - erfolgt ausserhalb der Zulassung von Swissmedic, ohne Empfehlung der zuständigen Stellen beim Bund und erfolgt deshalb off-label. Dies müsse den Impfwilligen so mitgeteilt werden.

Empfohlene Impfungen bleiben kostenlos

Empfohlene und zugelassene Impfungen bleiben hingegen weiterhin kostenlos. Das gilt für die Grundimmunisierung mit zwei Dosen ab fünf Jahren und für drei Dosen für über Zwölfjährige. Für Menschen mit stark geschwächtem Immunsystem werden als Grundimmunisierung drei Dosen sowie zwei Booster empfohlen.

Vollständig Geimpfte oder Geimpfte und auch von Covid-19 Genesene seien nach wie vor gut gegen eine schwere Covid-19-Erkrankung geschützt, schrieb der Bundesrat. Eine Ausnahme seien Menschen mit stark geschwächtem Immunsystem.

Digitales Zertifikat soll bleiben

Auch besonders Gefährdete sollen sich nach Angaben des Bundesrates erst wieder impfen lassen, wenn die Fallzahlen wieder steigen. In den Wochen und Monaten nach dem Booster schütze die Impfung am besten. Der Bund will laut Mitteilung noch vor dem Sommer über den Stand der Impfempfehlungen für den Herbst und Winter informieren.

Damit das Covid-Zertifikat im Ausland gültig bleibt, hat der Bundesrat am Freitag auch entschieden, zwei Verordnungen der EU zum digitalen Zertifikat zu übernehmen. Diese sollen Ende Juni verabschiedet werden. Damit werden die rechtlichen Grundlagen für das elektronische Covid-Zertifikat bis Ende Juni 2023 verlängert.

(SDA/bsc)