Die Krankenkassen buhlen nicht nur mit Gutscheinen um neue Kunden. Sie machen abtrünnigen Versicherten auch mit Geschenken den Hof. Eine neue Masche hat sich die Krankenkasse Sympany einfallen lassen. Mit illegalen Spezialtarifen wollte sie Kunden in der Grundversicherung zurückgewinnen, die bereits gekündigt hatten («HZ» berichtete Abo).
Der Versicherte Thomas Rose* kündigte den Sympany-Vertrag seiner Familie letzten Herbst. Er hatte schon ein Angebot einer günstigeren Krankenkasse auf dem Pult liegen. Darauf rief ihn ein Sympany-Mitarbeiter an. «Er fragte mich, ob meine Familie bereit wäre zu bleiben, wenn Sympany den Differenzbetrag begleicht», sagt der Kunde. Rose war einverstanden, nachdem ihm Sympany schriftlich eine Gutschrift von 1600 Franken per Februar 2020 bestätigt hatte.
Doch die Gutschrift blieb aus. Stattdessen erhielt Rose einen Brief von Sympany. Dieser liegt dem «Blick» vor. Darin zieht Sympany das Gutschriftversprechen zurück. Der Grund: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat festgestellt, dass das Rückkehrangebot in der Grundversicherung rechtswidrig war.
Verstoss gegen Auflage der Gleichbehandlung
«In der Folge dürfen wir Ihnen den im Herbst 2019 zugesagten Betrag für Ihren Verbleib bei Sympany leider nicht auszahlen», führt die zurückgepfiffene Krankenkasse aus. Weiter bot Sympany dem Kunden ein rückwirkendes Kündigungsrecht per Ende 2019 an, damit Rose und seine Familie doch noch zu einem anderen Anbieter wechseln können.
Dem BAG ist das neuste Lockvogelangebot von Sympany zu weit gegangen. Finanzielle Vorteile, die nur einem Teil der Versicherten angeboten würden, verstiessen gegen die Auflage der Gleichbehandlung, begründet BAG-Sprecher Jonas Montani auf Anfrage von «Blick». Zudem bestehe die Gefahr einer Diskriminierung, wenn die Vorteile nur Versicherten angeboten würden, die etwa aufgrund des Alters oder angefallener Leistungen als lukrativ angesehen würden.
Von einem unfairen Selektionsversuch will man bei Sympany nichts wissen. Die Versicherung hat laut Sprecherin Jacqueline Perregaux nicht mit diesen Komplikationen gerechnet. Den Trick mit dem Rückkehrgeschenk hat Sympany bei 8000 Versicherten versucht, die gekündigt hatten. Rund 80 nahmen das Angebot an. Der Wert der versprochenen Gutschriften belief sich auf 20'000 Franken.
Sympany zahlt Kunden Bargeld, damit sie die Kündigung zurücknehmen – ist das erlaubt? Abklärungen des Bundesamts für Gesundheit laufen. Mehr hier. Abo
Darunter sind auch die in Aussicht gestellten 1600 Franken für die Familie Rose. Der Vater rief nach dem Erhalt des Briefes die Sympany umgehend an und wollte eine Erklärung. Doch diese verwies ihn an das BAG.
Eine BAG-Vertreterin habe ihm kaltschnäuzig gesagt, dass ihr Amt Sympany infolge rechtswidrigen Verhaltens zurückgepfiffen habe. Die Versicherten, die das Angebot angenommen hätten, seien quasi selber schuld, dass sie nun das Debakel ausbaden müssten.
Die Sympany-Sprecherin glaubt nicht, dass jemand unter den 80 Betroffenen nun trotzdem bei Sympany bleiben will und nicht vom rückwirkenden Kündigungsrecht Gebrauch macht.
*Name geändert
Die Explosion der Gesundheitskosten lässt sich nur durch mehr Eigenverantwortung eindämmen, sagt Stephan Wirz vom Maklerzentrum. Mehr hier.