Die Lufthansa hat sie bereits eingeführt und die Swiss denkt darüber nach: Corona-Schnelltests werden für die Luftfahrtindustrie immer wichtiger. Passagiere sollen angstfrei fliegen können und so die arg gebeutelte Branche auf Erholungskurs bringen. Doch was bedeutet so ein Test für den Passagier, der tatsächlich positiv getestet wird? Muss die Airline den Ticketpreis zurückerstatten oder eine kostenlose Umbuchung anbieten?

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Das Fachportal «Travel Inside» sprach mit Philippe Strässle vom Legal-Tech-Unternehmen Airhelp und die Antwort ist für Reisende brisant: «Bezogen auf die Rechtslage sind Fluggesellschaften nicht verpflichtet dem Passagier eine Ticketerstattung oder einen alternativen Flug anzubieten, falls der Fluggast aufgrund eines positiven Covid-19-Schnelltests nicht an Bord gehen kann», sagt Strässle.

Kein Verschulden der Fluggesellschaft

Bei Flugunfähigkeit des Passagiers wegen Krankheit stehe die Fluggesellschaft nicht in der Pflicht, denn die vorherige Erkrankung des Passagiers könne nicht als Schuld der Airline angesehen werden, sagt Strässle. Laut Gesetz müssten Fluggesellschaften nur dann eine Erstattung oder einen alternativen Flug anbieten, wenn sie selbst den Flugausfall oder Nichtbeförderung verschuldet haben.

Zur Zeit zeigen sich indes noch viele Airlines kulant und bieten kostenloses Umbuchen an. Dies werde aber verschwinden, wenn ein normalerer Betrieb wieder möglich sei und die Airlines nicht um jeden einzelnen Kunden buhlen müssten, sagt Strässle zu «Travel Inside».

Stornokosten: Nicht alle Schweizer Reiseveranstalter sind kulant

Um mehr Touristen anzulocken, setzen deutsche Reiseveranstalter Stornogebühren zeitweise aus. In der Schweiz ergibt sich ein anderes Bild. Mehr hier.

(gku)