1. Deutschland kann Bussen direkt in der Schweiz eintreiben

Autofahrer aus der Schweiz, die in Deutschland eine Busse erhielten, mussten bislang nicht befürchten, dafür in der Schweiz belangt zu werden. Der Grund: Deutschland konnte die Bussen nicht direkt eintreiben. Das ändert sich aber per 1. Mai 2024 mit einem neuen Abkommen. Die Schweizer Behörden unterstützen die deutschen Behörden künftig dabei, die Bussen von Verkehrssündern einzutreiben, allerdings erst ab einer Busse von 70 Euro. Umgekehrt kann die Schweiz nun auch Bussen ab 80 Franken direkt in Deutschland eintreiben.

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In der Schweiz ist der Grenzbetrag deutlich schneller erreicht als in Deutschland, weshalb das Abkommen vor allem für die Schweiz von Vorteil sein dürfte. Ein Beispiel: Müssen Autofahrer in Deutschland ausserorts mindestens 21 km/h zu schnell fahren, um den Grenzbetrag zu erreichen, genügt in der Schweiz bereits eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 6 km/h.

Es gibt aber auch Verstösse in Deutschland, bei denen der Grenzbetrag schneller erreicht ist. Wer ausserorts zu wenig Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug hält, riskiert eine Busse von mindestens 75 Euro. Wer am Steuer das Handy benutzt und sich dabei erwischen lässt, muss mindestens 100 Euro zahlen.

2. Kantonalbanken senken Zinsen

Die Appenzeller Kantonalbank senkt per 1. Mai 2024 die Zinssätze für verschiedene Konten um 0.2 Prozentpunkte. Das geht aus einer Mitteilung der Bank hervor. Beim Sparkonto gibt es dann nur noch 0.8 statt 1.0 Prozent Zinsen, beim Privatkonto 0.1 statt 0.3 Prozent und beim Freizügigkeitskonto 0.6 statt 0.8 Prozent.

Auch die Obwaldner Kantonalbank (OKB) und die Nidwaldner Kantonalbank (NKB) passen ihre Zinssätze per 1. Mai 2024 an.

Bei der OKB sinkt der Zinssatz für das Sparkonto für Guthaben bis 100'000 Franken von 0.9 auf 0.75 Prozent. Für Guthaben bis 250'000 Franken sinkt der Zinssatz von 0.4 auf 0.25 Prozent. Für grössere Einlagen gibt es künftig keine Zinsen mehr.

Bei der NKB sinkt der Zinssatz für das Sparkonto Plus für Guthaben bis 100'000 Franken von 1.1 auf 1.0 Prozent, für grössere Guthaben von 0.5 auf 0.2 Prozent. Für das Sparkonto Basis gibt es für Guthaben bis 100'000 Franken unverändert 0.5 Prozent Zinsen, für grössere Guthaben gibt es statt 0.2 Prozent nur noch 0.1 Prozent Zinsen.

Bereits am 21. März hat die Schweizerische Nationalbank entschieden, den Leitzins um 0.25 Prozentpunkte auf 1.5 Prozent zu senken – und damit die Zinswende eingeläutet.

3. Keine Steuer-Barzahlungen mehr am Basler Finanzdepartement

Steuern können künftig nicht mehr per Bargeld an einem Schalter des Basler Finanzdepartements bezahlt werden. Der Kanton Basel-Stadt schliesst die Bargeldkasse per Mai 2024.

Grund dafür ist gemäss Finanzdepartement die sinkende Nachfrage der Bevölkerung. So wurden 2022 insgesamt 827 Bareinzahlungen am Schalter des Finanzdepartements verzeichnet. Über 99 Prozent der Basler Bevölkerung zahle die Steuern nicht bar.

Wer die Steuern weiterhin bar bezahlen möchte, kann dies gemäss Mitteilung weiterhin an den Post-Schaltern Basel Bahnhof SBB, St. Clara, Elisabethen, Badischer Bahnhof, Voltacenter, Gundeldingen und Kleinhüningen erledigen.

4. Swiss fliegt neues Reiseziel an

Die Swiss fliegt ab dem 7. Mai neu die südkoreanische Hauptstadt Seoul an. Vorgesehen sind drei wöchentliche Flüge, teilte die Fluggesellschaft mit. Es ist das erste Mal in ihrer Firmengeschichte, dass die Swiss die asiatische Metropole bedient.

Im Frühling erweitert die Swiss mit Washington D.C. und Toronto ihr Langstreckennetz auch in Richtung Westen.

5. SBB erhöhen Löhne

Per 1. Mai 2024 erhöhen die SBB die Löhne ihrer Mitarbeiter. Das geht aus einer Mitteilung des Unternehmens hervor. Ausserdem gibt es eine Einmalprämie aus Teilausgleich der Inflation.

Die Massnahmen sehen eine generelle Lohnerhöhung von 1.0 Prozent vor. Die Höhe der Einmalprämie ist abhängig vom Arbeitspensum. Bei einem Arbeitspensum von 50 Prozent und mehr beträgt sie 1000 Franken. Bei weniger als 50 Prozent beträgt sie 500 Franken. Allerdings, so die SBB, sei die Einmalprämie bereits mit dem Januarlohn 2024 ausbezahlt worden.

Darüber hinaus gibt es noch eine dritte Lohnmassnahme. Demnach werden die Löhne auch individuell erhöht.

Dieser Artikel erschien zuerst bei Blick.ch unter dem Titel «Das ändert sich im Mai in der Schweiz».