Der Fall von Ernst Imfeld schien glasklar. Erst beichtete er den grossen «Schlamassel» seinem Chef, dem Generaldirektor der Zürcher Bank Leumi: Er hatte heimlich und ohne Auftrag Gelder zwischen Kundenkonten hin und her transferiert, Löcher gestopft, die ihm beim Devisenhandel und mit Aktiengeschäften widerfahren waren, und Fantasiebeträge auf den Kontobelegen eingetragen. Zwölf Jahre lang, bei rund 200 Kunden. Dann bezichtigte er sich selbst und offenbarte sich den Justizbehörden. Wenig später schätzte die Staatsanwaltschaft den Schaden auf mehr als 300 Millionen Franken. Dafür kommt man schnell und lange ins Gefängnis, dachte Ernst Imfeld. Und so denkt sich das auch der Laie.

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Aber so klar und einfach geht da gar nichts, das lernte Imfeld schnell. Wir haben es schliesslich mit Juristen zu tun. «Ich gehe jetzt ins elfte Jahr», erzählt er, sein Verfahren dauert nun schon 10 Jahre, 3 Monate und 20 Tage. Der Langzeitbeschuldigte versteht selbst kaum noch, worum es in seinem Verfahren geht, längst tauschen sich die Juristen nicht mehr über Beweisfragen aus, alles dreht sich nur noch um die rechtliche Würdigung seines Handelns. Er ist geständig.

«Ich weiss, dass ich grossen Mist gebaut habe», sagt Imfeld. Er zeigte Reue, kooperierte weitgehend bei der Untersuchung, demonstrierte Wohlverhalten, und er weiss, dass er eine Strafe verdient hat. Doch die Justiz scheint unfähig, die Sache zu einem Ende zu führen.

Kuscheljustiz

Wie im Fall Imfeld staunt das Publikum häufig, wie Wirtschaftskriminalfälle von der Justiz bearbeitet werden. Der Ausdruck «Kuscheljustiz» macht die Runde. Die Dauer der Verfahren, die Milde der Strafen und die oft unerklärlichen Entscheide stossen auf Kopfschütteln – auch in der Berufswelt der Strafrechtler. Die gefühlte Wahrnehmung des Justizgeschehens ist verheerend, die Justiz gibt kein gutes Bild ab. Sogar im einschlägigen Milieu im benachbarten Ausland hat sich herumgesprochen: Die Schweiz ist ein libertinäres Paradies für deviante Geschäftemacher, ein straffreier Hort für Veruntreuer, Betrüger, Börsenschwindler und habgierige Manager. Und die Justiz selbst scheint unfähig, ihre Arbeit zu kommunizieren, ihre Medienarbeit ist neben den professionell orchestrierten Medienkampagnen der gewieften PR-Berater ihrer Beschuldigten nicht mehr wahrnehmbar.

Ins Auge stechen vor allem die grossen Dossiers, die schon eine kleine Ewigkeit pendent sind. Der mutmassliche Anlagebetrüger Dieter Behring wartet seit September 2004 auf den Abschluss der Ermittlungen, sein Gerichtsverfahren ist noch in weiter Ferne. Im vergleichsweise einfachen Fall Oskar Holenweger dauerte es mehr als sieben Jahre bis zum Prozess vor dem Bundesstrafgericht, der Mitte April zu Ende ging. Die Untersuchungen gegen den Winterthurer Unternehmer Rolf Erb im Konkursfall der Erb-Gruppe sind ebenfalls seit Dezember 2003 pendent. Immerhin, die Anklage ist erhoben, der Prozessbeginn jedoch ungewiss. Dessen Bruder Christian musste wiederum sieben Jahre warten, bis die Strafermittlungen gegen ihn wegen Konkursdelikten eingestellt wurden.

Der brasilianische Fifa-Funktionär Ricardo Teixeira, Empfänger von rund zwölf Millionen Franken Schmiergeld, durfte seinen Fall nach einer Wiedergutmachungszahlung mit einer Einstellungsverfügung beenden – neun Jahre nach Beginn der Ermittlungen im Schmiergeldsumpf der Fussball-Tycoons. Als diese Verfügung – erst unter Mediendruck – bekannt wurde, hatte Fifa-Chef Joseph Blatter das passende Argument parat: «Uralte Kamelle.»

Pendenzen

Ganz in Vergessenheit geraten ist der Fall des Jungunternehmers Mario Ritter, der im Sommer 2003 mit einem Millionenschwindel bei der Gründung seiner Fluggesellschaft Air Switzerland aufflog – und seitdem pendent ist. Eine 20-köpfige Tätergruppe, die im April 2006 mit vielversprechenden Erfinder-Start-ups wie einer rauchfreien Zigarette in Zug und Luzern aufflog, wird immer noch untersucht – während das Erfinderwesen mit neuen Firmen munter weitergeht. Anfang März erfuhren die Geschädigten verwundert, dass die Verstösse von neun Tatverdächtigen gegen das Börsengesetz nicht mehr weiterverfolgt werden. Der Grund: Sie sind verjährt. Trotz Gesetzesverschärfung galt in ihrem Fall das alte Recht, weil es das mildere ist.

Der mutmassliche Datendieb Rudolf Elmer wiederum, ehemals Bankangestellter der Bank Bär, brachte sich selbst in Erinnerung. Es dauerte 66 Monate bis zum erstinstanzlichen Urteil und dem späten Verdacht, dass er während der langen Untersuchungszeit weiterhin delinquierte. Die Schweizer Justiz nahm den Mann erst richtig ernst, nachdem er vor seinem Prozess mit einem Auftritt in London gemeinsam mit dem WikiLeaks-Enthüller Julian Assange vor der Weltpresse weitere Straftaten angekündigt hatte. In allen Fällen gilt die Unschuldsvermutung, solange nicht ein Freispruch oder ein Strafurteil ergangen ist.

Martin Killias, Zürcher Kriminologe mit Weltruf und einer jahrzehntelangen Studienerfahrung, hat kürzlich die durchschnittliche Prozessdauer in der Schweiz gemessen. Seine systematische Auswertung von Bundesgerichtsentscheiden seit 1942 ergibt ein klares Bild. «Die Ergebnisse zeigen, dass die gesamte Prozessdauer seit 1942 deutlich zugenommen hat – von gut 600 auf zum Teil über 1600 Tage insgesamt», sagt Killias. Dabei geht dies hauptsächlich auf das Konto der Strafuntersuchung vor dem erstinstanzlichen Prozess (siehe Grafik unter 'Downloads').

Aber warum dauern diese Ermittlungen so lange? Die Juristen holen tief Luft, begründen tiefschürfend. Am Ende bleibt das Argument: Die bekannten grossen Fälle seien «Ausreisser». Wirklich? Ein Blick in das Dossier eines kleinen Allerweltsfalles macht nachdenklich: Der Geschädigtenvertreter, ein renommierter Zürcher Strafrechtsanwalt, reichte Anfang Februar 2010 eine 56 Seiten lange Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Zürich ein. Mindestens 30 Investoren sind geschädigt, ein Millionenschaden allemal. Keine Reaktion. Drei Wochen später teilte der Anwalt dem Staatsanwalt mit, dass die Tatverdächtigen Anstalten treffen, die Firmen zu schliessen. Keine Reaktion.

Im Oktober 2010 reichte der Anwalt erneut neue Beweismittel nach. Keine Reaktion. Ende November drohte der Anwalt mit einer Beschwerde. Wenige Tage später schrieb ein Staatsanwalt zurück, es sei ein bedauerliches Versehen. Er sehe aber keine Notwendigkeit für dringliche Sofortmassnahmen. Nach neun Monaten Untätigkeit war es dafür tatsächlich zu spät. Aber der Staatsanwalt verkündete munter, weiterhin nichts zu tun: «Leider kann die weitere Bearbeitung der Anzeige derzeit aus Kapazitätsgründen nicht an die Hand genommen werden.»

Darf es sein, dass die Behörde eine Triage nach Arbeitslast vornimmt? Wohl kaum. Gewiss, die Effizienzstatistiken der Ermittler relativieren das Problem. So betrug die durchschnittliche Bearbeitungsdauer im vergangenen Jahr bei der Zürcher Staatsanwaltschaft III, der Sondereinheit für Wirtschaftsstraffälle, 557 Tage – ein passabler Wert. Der Oberstaatsanwalt hat vorgegeben, dass die Fälle innert drei Jahren zu erledigen sind. Dennoch dauert es häufig viel länger bis zum rechtskräftigen Urteil.

Der Grund: Viele Verteidiger setzen auf die Verjährungsstrategie. Sie ziehen die Verfahren über mehrere Instanzen hinweg durch Beschwerden, Einsprachen und zeitaufwendige Beweismittelanträge in die Länge, bis die Delikte nicht mehr bestraft werden können. Oder ihre Klienten wegen der langen Verfahrensdauer auf Milderung hoffen können. Und zu reden geben vor allem die Altfälle.

Ein Blick in die Welt der Ermittler ernüchtert. Unser Bild vom Berufsleben der Staatsanwälte wird durch Hollywood geprägt. Doch die wahren Ermittlungskünste verlangen Fähigkeiten, die sich für eine spannende cineastische Betrachtung kaum eignen.

Die Kunst der Erledigung

«Wir erleben eine sehr erhebliche Fallzunahme seit dem Ende der Finanzkrise», sagt Peter Pellegrini, Leiter der Zürcher Staatsanwaltschaft III, «aber unser Team wurde nicht grösser.» Es sind keine neuen Delikttypen, aber die Geschädigten bemühen häufiger die Strafjustiz, um zu ihrem Recht zu kommen.

Pellegrini, ein landesweit angesehener Strafrechtler mit einer untadeligen Ermittlerkarriere, hat die Probleme erkannt. Er hat ein Organisationsprüfungsprojekt eingeführt. Er setzt auf ad hoc abrufbare Teams, die ihre Ressourcen planen, den Fahndungsstart synchronisieren und mit einer elektronischen Informationsplattform arbeiten. «Trotz immenser Falllast sind wir handlungsfähig», erklärt Pellegrini. Das zeigt Wirkung: 2009 lag die Verurteilungsquote der Zürcher Wirtschafts-Staatsanwälte bei 100 Prozent, und Freisprüche kommen nur noch selten vor. Es hagelte sogar hohe Strafen zwischen fünf und sieben Jahren.

Die Kehrseite der schönen Statistik: Inzwischen stellen die Staatsanwälte – dank einer neuen Prozessregel – landauf, landab die Mehrzahl der Verfahren selbst ein, bevor überhaupt ein Richter das Dossier zu Gesicht bekommen hat. Das ist nun erlaubt, wenn der geständige Beschuldigte eine Wiedergutmachung leistet und das öffentliche Interesse gering ist. Für die Täter heisst das: unter dem öffentlichen Radar segeln, smart zulangen und schnell bezahlen, wenn man erwischt wird. «Gerade noch zwei Prozent aller Verurteilten bekommen einen Richter zu sehen», klagt Niklaus Oberholzer, Präsident der St. Galler Anklagekammer. Im Kanton Zug erledigten 23 Staatsanwälte im Jahr 2009 von 9500 Fällen allein 5400 durch Strafbefehl und stellten mehr als 1000 ein. Gerade einmal 92 Fälle landeten vor dem Strafgericht, und nur 39 Fälle endeten mit einer unbedingten Freiheitsstrafe.

Neuerdings ist auch der lange verpönte «Kuhhandel» möglich, wie er in Deutschland in den Hinterzimmern der Gerichte praktiziert wird. Dabei handelt der Staatsanwalt mit Richter und Verteidiger – bei gewissen Voraussetzungen – nach Aktenlage ein Urteil aus, nachdem der Beschuldigte die Forderungen der Geschädigten befriedigt hat.

Damit beschreitet die Schweiz nun einen Weg, der inzwischen in Deutschland heftig kritisiert wird: Sie entlasten zwar die Justiz, doch längst setzen sich die Dealer in der Gerichtskammer über die Regeln hinweg, die einst vom obersten Gericht aufgestellt wurden, zum Beispiel ein lückenloses Geständnis. «Gefährlich» nennt Klaus Tolksdorf, der Präsident des deutschen Bundesgerichtshofes, diese Entwicklung, «verheerend» für das Ansehen der Justiz. Für zahlungskräftige Täter bedeutet dies nämlich eine klare Risikominimierung.

Naiv hingegen ist die Vorstellung der Befürworter: Der Verurteilte würde die Strafe besser akzeptieren, die Strafe daher besser wirken – als sei das Strafrecht eine Frage der Akzeptanz vonseiten der «Kunden». Eine nette Sichtweise, zudem empirisch ohne jeden Beleg.

Die Überlebenskunst

Noch immer geniessen die Staatsanwälte grossen Respekt, doch ihr Selbstbewusstsein steht permanent in einem Härtetest. Sie erblicken um sich herum keine Verbündeten, nur Gegner. Von den Beschuldigten und ihren Verteidigern werden sie gehasst, weil sie zu scharf sind; von den Richtern kritisiert, weil sie keine perfekte Anklageschrift und Beweislage liefern; von den vorgesetzten Oberstaatsanwälten gerügt, wenn sie zu langsam sind. «Viele geben sich cool», erzählt ein Staatsanwalt, «aber in Wirklichkeit ertragen sie die permanenten Angriffe kaum.»

In dieser unerquicklichen Lage erledigt ein geübter Staatsanwalt jeden Monat rund 20 Fälle, die Hälfte davon mit Strafbefehl im Schnelldurchgang. Mehr als hundert Fälle hat ein einzelner Ermittler mitunter offen, mit 30 muss er sich gleichzeitig geistig und praktisch auseinandersetzen. Daher schreiben viele Staatsanwälte – aus blanker Not – Nichteintretens- und Einstellungsverfügungen, schnelle Strafbefehle oder einigen sich formgerecht mit der Gegenseite auf einen raschen Abschluss. «Wie bringe ich die Aktenberge wieder vom Tisch und aus dem Kopf?», lautet für sie die Überlebensfrage.

Und so erklärt sich auch ihre gelegentliche Beisshemmung bei Wirtschaftsstraftätern: Ein Drogendealer ist einfacher einzusperren als ein Manager, der eine hoch bezahlte Anwalts- und Gutachtertruppe losschickt. Wirtschaftsdelinquenten sind selten geständig.

«Wie geht es dir, wie viele Haftfälle hast du?», so lautet die Grussformel unter Staatsanwälten. Wenn der Gegrüsste dann über eine hohe Zahl inhaftierter Kandidaten jammert, kann er sicher auf das kollegiale Mitleid zählen. Denn Einsperren macht Arbeit.

Das Spiel in Kurzform: Wenn der Delinquent erst einmal in U-Haft sitzt, dann laufen die Verteidiger zur Hochform auf, bombardieren Staatsanwalt und Haftrichter mit Einsprachen, Entlassungsgesuchen oder Haftbeschwerden. Spätestens nach drei Monaten steht dem Staatsanwalt ein obligatorischer Haftprüfungstermin beim Richter bevor. Dann muss er erklären, was er in der Zwischenzeit ermittelt hat, welche Zeugen er befragt hat und warum er immer noch von einer Verdunklungsgefahr ausgeht, falls der Tatverdächtige entlassen würde. Wenn er sich diesem Legitimationsdruck nicht aussetzen mag, dann lässt er die Knasttüre öffnen. Und plötzlich haben die Verteidiger es gar nicht mehr eilig. Sie lehnen sich nun zurück und warten auf den ersten Formfehler des Staatsanwalts. Ab jetzt läuft die Zeit für den Beschuldigten.

Die Kunst des Strafens

Richtig ermitteln und anklagen ist die Pflicht, die Wahl der passenden Strafe die Kür. Doch in dieser Disziplin liefern Staatsanwälte in ihren Anträgen und die Richter in ihren Urteilen immer häufiger Resultate, die von Aussenstehenden nur noch als absurder Blödsinn begriffen werden. Wesentlicher Grund ist eine Reform des Strafsystems, das im Januar 2007 in Kraft trat und unter den Strafrechtsexperten schon wieder als reformbedürftig gilt. «Krempel» nennt ein Gerichtspräsident das neue Sanktionenregime. Zu milde sei es, meinen viele. Und «blanken Unverstand» attestiert ein Rechtsprofessor dem Bundesrat, der aufgefordert wurde, das System bis zum Herbst 2012 gründlich zu evaluieren. «Blechen oder schwitzen statt sitzen – gegebenenfalls gemischt!», beschreibt der Berner Strafrechtsprofessor Günter Heine die kaum noch durchschaubaren Regeln.

Das System verleitet zur radikalen Abkehr von der Gefängnisstrafe, die nur noch für Schwerstfälle vorgesehen ist, es erlaubt Kombi-Lösungen von bedingten und unbedingten Freiheits- und Geldstrafen und führt regelmässig zu bedingten Geldstrafen. «Die Schweiz ist Weltmeisterin in der Variationsbreite», sagt Heine. Nach den Regeln dieser Strafenkombinatorik sind 16 Versionen möglich. Unsinnigerweise und wider die Erkenntnisse der empirischen Kriminologie soll die kurze Freiheitsstrafe nur noch absolut nachrangig verhängt werden, die kurze unbedingte Freiheitsstrafe nur als Ultima Ratio. Sie wird nun durch die Geldstrafe verdrängt, die den Verurteilten durch einen Konsumverzicht treffen soll.

Freilich liegt die Obergrenze bei 1,08 Millionen Franken, was einen veritablen Millionenbetrüger allenfalls zwingt, die Hypothek neu zu justieren. So wird die Strafe für viele Wirtschaftstäter zur reinen Farce: Die bedingte Geldstrafe ist für einen ökonomisch denkenden Täter eine kostenlose Eventualverbindlichkeit, sonst nichts.

Hans Wiprächtiger, einer der dienstältesten Bundesrichter, steht für die täterfreundliche Haltung: «Wichtig ist, dass es einen Schuldspruch gibt und eine Strafe ausgesprochen wird. Die Art und die Höhe der Strafe spielen dabei gar keine so grosse Rolle.» Wiprächtiger erläutert in einem Fachaufsatz, wie feinsinnig die Täterpersönlichkeit bei der Strafzumessung zu beurteilen sei: Neu habe das Gericht den Vollzug in der Regel aufzuschieben. Während dafür früher nachgewiesen werden musste, dass der Täter eine günstige, also sozial und gesellschaftlich verträgliche Zukunftsprognose habe, genüge nunmehr «das Fehlen einer ungünstigen Prognose».

Der Bundesrichter spricht von einer «Vermutungsumkehr». Mit anderen Worten: Wenn man nichts Nachteiliges über das künftige Wirken des Angeklagten vermutet, gilt die Bewährungsstrafe. Die Wiprächtiger-Faustformel: «Eine unbedingte Strafe ist nur auszusprechen, wenn eine rundum schlechte, ungünstige Prognose gestellt werden muss.» Einen klassischen Wirtschaftstäter kann das nur treffen, wenn ihm allenfalls in einem psychiatrischen Gutachten knallhart bescheinigt wird, dass sein fortgesetztes Delinquieren unvermeidlich ist.

Das Resultat ist kaum verwunderlich: Während schweizweit vor der Reform noch mehr als 14 000 unbedingte Gefängnisstrafen verhängt wurden, sanken diese 2009 auf nur noch 5876. Davon gingen mehr als 80 Prozent auf das Konto von Ausländern – und wohl nur in seltensten Fällen auf das von Wirtschaftstätern. Bei den bedingten Freiheitsstrafen sieht die Vorher-Nachher-Rechnung noch drastischer aus: Einst 42 000 Strafen wurden auf nur noch 2262 reduziert. Stattdessen tauchen neu in der Statistik 70 000-mal die unsinnigen bedingten Geldstrafen auf, diese übrigens nahezu hälftig auf Ausländer und Schweizer verteilt.

Während andere Länder in immer mehr Deliktsfällen zur Null-Toleranz-Politik neigen, Wirtschaftsstraftäter schneller und härter pönalisieren, leistet sich die Schweiz eine duldsame Grossmütigkeit gegenüber den Defraudanten.

In der Praxis reduzieren die Erstinstanzgerichte häufig die vom Ankläger beantragten Strafen, wobei die Obergerichte weiter vermindern – eine Spirale der Strafmilderung. Der juristische Ideenreichtum ist dabei grenzenlos: Zwei Luzerner Strafverteidiger argumentieren in einem Fachbeitrag ganz pfiffig, dass die Strafe zu reduzieren sei, wenn «passives Verhalten des Staates» oder «Zaudern der staatlichen Behörden» bei der Strafverfolgung erkennbar sei, weil das Verhalten des Staates «den Schritt in die Delinquenz erleichtert, da weniger kriminelle Energie investiert werden musste». Mit anderen Worten: Wem das Glück einer miserablen Strafverfolgung widerfährt, dem gebührt auch noch ein Strafnachlass, wenn er denn schon verurteilt werden muss. Ein «Witz», sagen Staatsanwälte zu den neuen Scheinsanktionen. «Die Bedingtstrafe darf kein Menschenrecht werden», mahnt auch Kriminologe Killias.

Führungskunst

Das Leiten einer Anklagebehörde ist eine Managementaufgabe, die nicht immer gelingt. Illustres Anschauungsmaterial liefert dafür die Bundesanwaltschaft (BA). Ihr Leiter, Bundesanwalt Erwin Beyeler, muss sich zur Wiederwahl stellen, im Mai wird er von der Gerichtskommission angehört, und er hat nicht nur Befürworter. Beyeler gab kürzlich zu, dass er lieber Politiker werden würde. Seine Behörde funktioniert keineswegs reibungslos, skurrile Verfehlungen dringen immer wieder nach aussen. So brachte ein offensichtlich verzweifelt überforderter Ermittler im Fall Holenweger das Dossier vom Pult, indem er sich selbst aus einem öffentlichen Postamt einen fingierten Droh-Fax zuschickte. So erwischt zu werden, war peinlicher als die primitivste Erstlingstat eines unfähigen Bankräubers.

Das öffentliche Bild der Behörde ist daher lädiert. Ein Drama, denn hinter ihr stehen in der Mehrzahl hochkompetente, befähigte Bundesanwälte, viele mit internationalem Renommée. Ihr Dilemma ist aus der Gründungsgeschichte vordefiniert: Die Bundesanwaltschaft war hochtrabend als Super-FBI gegründet worden, nach dem Vorbild der Anti-Mafia-Jäger sollte sie kriminelle Organisationen, Terroristen, Geldwäscherbanden und schwer kriminelle Businessgangster verfolgen. Es war die Zeit der Entertainer-Ermittlerin Carla Del Ponte und ihres Ziehkindes Valentin Roschacher, der als oberster Bundesanwalt 2006 kläglich scheiterte. Ihr Problem: Diese Delikte tauchen nur selten auf.

2010 brachte die BA beim Bundesstrafgericht lediglich einen Fall organisierter Kriminalität zur Anklage, ein weiterer war so schlecht bearbeitet, dass er wieder zurückgewiesen wurde. Kein einziger Fall von Terrorfinanzierung wurde eingereicht, auch kein Korruptionsfall. Lediglich vier Geldwäschereifälle kamen zur Anklage. Gesamthaft hatten in der Strafkammer des Bundesstrafgerichts neun Richter nur sieben klassische Strafdossiers zu beurteilen. Der Rest der Gerichtsarbeit bestand aus routinierter Alltagsarbeit mit rund 600 Beschwerdefällen – oftmals reine Zeitschinderprozesse, um Rechtshilfeverfahren zu vereiteln. Vor allem die Altdossiers belasten das Ansehen der Bundesanwaltschaft (siehe «Fall Behring» unter 'Nebenartikel').

Sprecherkunst. Während die Täterseite in Wirtschaftsstraffällen regelmässig mit erstklassigen PR-Beratern die Krisenkommunikation orchestriert, versagt die Justiz regelmässig bei der Information über ihre Arbeit. Die Medienarbeit folgt bei den Strafverfolgern keiner erkennbaren Logik, oftmals ist nicht einmal das Ziel der Kommunikation definiert. So basiert die Medienarbeit der Zürcher Staatsanwälte zwar auf einem seitenlangen Regelwerk, aber die Mediensprecherin hat sich vordringlich aufs Schweigen verlegt. Und bei der Bundesanwaltschaft werden kritische Fragen nach – bereits öffentlich bekannten – Verfahrensabläufen kategorisch nicht beantwortet: «Betrachten Sie bitte diese Ausführungen als abschliessend.» Die BA publiziert die Namen der Beschuldigten selbst in Fällen nicht, die weltöffentlich wurden wie bei der Korruptionsuntersuchung im Oil-for-Food-Skandal.

Damit nimmt die Behörde in Kauf, dass nahezu alle Schweizer Ölhandelsfirmen unter Generalverdacht stehen, weil die Öffentlichkeit nicht zwischen schuldig und unschuldig unterscheiden kann. So haben deren Handelspartner keine Chance zu erfahren, ob sie es mit einem rechtschaffenen Unternehmen zu tun haben. Und so ist es auch nicht selten, dass selbst in Fällen von grossem öffentlichem Interesse die Öffentlichkeit nichts von der Anklageseite erfährt, während die Beschuldigten munter das Ermittlungsgeschehen – natürlich selektiv – in die Medien bringen.

So ist im Kanton Zug der Polizeipressesprecher auch für die Staatsanwälte zuständig. Meist bombardiert er die Zeitungen mit Meldungen, die er für wichtig hält: «Asche im Abfallkübel entzündet sich», «In angetrunkenem Zustand in Strassengraben gefahren», «Bekokst, bekifft und betrunken unterwegs».

Wirtschaftsfälle interessierten die Medien nicht, erklärt Pressesprecher Marcel Schlatter. Er handelt demnach nachfrageorientiert. Eine Anfrage nach einem schweren Millionenbetrugsfall hat er rasch erledigt: «Zu diesem Fall äussern wir uns zurzeit nicht – bitte wenden Sie sich an Herrn A. direkt.» Der Redaktor solle sich die Informationen beim Beschuldigten besorgen. Nachdem er daraufhin um eine sachliche Begründung gebeten wurde, antwortete Schlatter: «Die Staatsanwaltschaft sieht sich mit mehreren Anzeigen wegen Amtsgeheimnisverletzung konfrontiert, weshalb wir uns bis zum Untersuchungsabschluss nicht weiter zum Fall äussern möchten.» Ein Willkürentscheid, durch die Angst vor weiteren Attacken der Verteidiger begründet (siehe Interview unter 'Nebenartikel').

Die Begründungen sind unterschiedlich, der Ausgang der gleiche: Null-Kommunikation. Noch immer verhalten sich die Strafverfolger so, als würde die Öffentlichkeit allein auf den drei Zuschauerbänken im Gerichtssaal hergestellt. Die «geheime Kabinettsjustiz» untersagt auch das Bundesgericht, zuletzt mit dem Entscheid, dass eine Staatsanwaltschaft in einem öffentlich bedeutsamen Fall ihre Einstellungsverfügung offenzulegen habe. «Die allgemeine Öffentlichkeit soll Kenntnis erhalten können, wie das Recht verwaltet und wie die Rechtspflege ausgeübt wird», urteilte das oberste Gericht, «der Öffentlichkeitsgrundsatz sorgt damit auch für Transparenz in der Rechtspflege, die eine demokratische Kontrolle durch das Volk erst ermöglicht» (1C_302/2007). Doch diese Botschaft ist bei den Strafverfolgern noch nicht angekommen. Sie verhalten sich immer noch wie Tatverdächtige, die etwas zu verbergen haben.