In der Schweiz sollen Güter in Zukunft nicht nur auf den Strassen oder Bahnlinien transportiert werden, sondern auch unterirdisch per U-Bahn. Der Ständerat hat am Dienstag als Erstrat einem neuen Bundesgesetz zugestimmt, das dies ermöglichen soll.

Die Begeisterung für das Projekt war im Ständerat richtiggehend spürbar. «Es kommt selten vor, dass wir über so innovative Projekte im Parlament diskutieren können. Eigentlich werden ja visionäre Ideen in diesem Haus eher unterdrückt», sagte etwa Stefan Engler (Mitte/GR).

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Auch Olivier Français (FDP/VD) sprach von einem «visionären Projekt», das vor allem auch noch «exzellent» sei. Als «historisch» bezeichnete das Grossprojekt Pirmin Bischof (Mitte/SO). «Schweizerinnen und Schweizer sind ja eigentlich pragmatisch», meinte er. Aber dieses Projekt sei nicht nur visionär, sondern auch bereits weit fortgeschritten. So solle in neun Jahren die erste Teilstrecke stehen.

Es liege im wirtschaftlichen Interesse der Schweiz, einen weiteren dritten Transportweg für Güter zu schaffen, sagte Hans Wicki (FDP/NW) für die vorberatende Kommission. Das neue Gesetz solle die Wettbewerbsfreiheit garantieren, um Innovationen zu ermöglichen.

Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga freute diese Begeisterung im Ständerat. Mit den Rahmenbedingungen, die hier beschlossen würden, könne das Projekt möglich gemacht werden.

Das Gesetz wurde für das Projekt «Cargo sous terrain» (CST) von Mobiliar, SBB, Post, Swisscom, Coop und Migros geschaffen. Die Unternehmen wollen einen unterirdischen dreispurigen Tunnel zwischen wichtigen Logistikzentren im Mittelland und in der Nordwestschweiz bauen. Der Vollausbau soll ein Netz von 500 Kilometern umfassen. Das Projekt kostet bis zu 35 Milliarden Franken und soll bis 2045 abgeschlossen sein.

Grösste Schweizer Aktionärin ist die Mobiliar. Aktien halten aber auch die Infrastrukturentwicklerin Meridiam aus Frankreich und die chinesische Ratingagentur Dagong Global Credit.

Die Investoren versprechen sich einen grossen Nutzen, insbesondere für die Logistikbranche und die Bauindustrie. Zudem sollen die Verkehrsbelastung auf der Strasse sowie Schadstoff- und Treibhausgasemissionen reduziert werden.

Bund und Kantone koordinieren

Der Bund wird sich zwar nicht an der Finanzierung von Bau und Betrieb der Anlagen beteiligen. Im Gesetz werden jedoch Rahmenbedingungen festgelegt und dem Bund eine Koordinationsaufgabe zugeschrieben.

So wird etwa im Gesetz festgehalten, dass über die gesamte Lebensdauer hinweg eine Schweizer Eigentümermehrheit an den Anlagen sichergestellt werden muss.

Das Gesetz soll zudem garantieren, dass alle Kunden den gleichen Zugang zu den unterirdischen Transportmöglichkeiten erhalten. Letztlich sollen auch nicht mehrere unterirdische Gütertransportsysteme parallel zueinander verlaufen.

Für die Baubewilligung muss ein Plangenehmigungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Dieses Vorgehen entspricht jenem im Eisenbahngesetz.

Der Bund will für unterirdische Gütertransportbahnen zudem einen eigenen Sachplan führen. Für die Linienführung und die Hub-Standorte sind die Kantone im Rahmen der Richtpläne zuständig. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) wird als koordinierende Stelle fungieren.

In der Detailberatung ging es um Präzisierungen. So will etwa eine knappe Mehrheit des Ständerats nicht, dass die Kommission für den Eisenbahnverkehr (RailCom) über Streitigkeiten bezüglich der Berechnung des Preises entscheidet, wie dies die Vorlage des Bundesrats vorsieht.

Zu Diskussionen führten aber vor allem die Enteignungen und Entschädigungen der Grundbesitzer, die vom Bau der Bahn betroffen sind.

Es sei wichtig, diese Details zu klären, sagte Sommaruga. "Aber auch heute werden schon Tunnels gebaut", die Vorgänge seien im Enteignungsrecht geregelt. Es müssten hier dieselben Regeln gelten, wie bei den anderen Transportmitteln.

Von der geltenden Rechtsregeln solle nicht abgewichen werden. Einige im Ständerat sprachen sich für eine Ausweitung der Rechte der Grundbesitzer aus. "Dies würde bedeutende Mehrkosten verursachen", entgegnete Sommaruga. Eine Mehrheit schloss sich schliesslich der Haltung der Verkehrsministerin an.

In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz mit 39 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen. Das Geschäft geht an den Nationalrat.

(sda/mlo)